Der Vorstandsvorsitzende der AOK Baden-Württemberg, Johannes Bauernfeind, stellt fest: „Durch die im vergangenen Jahr noch auf der Zielgeraden erreichten Änderungen im Faire-Kassenwettbewerbs-Gesetz besteht nun Planungssicherheit für bestehende und neue Verträge, sodass wir auch in den nächsten Jahren den Wachstumskurs gemeinsam mit den Ärztepartnern fortsetzen werden. Dabei sehen wir die Coronakrise auch als Herausforderung und Antrieb für die weitere Digitalisierung und wollen speziell die 2019 erfolgreich gestartete elektronische Arztvernetzung systematisch ausbauen. In digitalen Unterstützungsprozessen liegen gerade in den Selektivverträgen aufgrund der regionalen Gestaltungsfreiheiten große Chancen und Potentiale zur Verbesserung der Versorgung.“
Von der intensiven und koordinierteren Versorgung in den Selektivverträgen profitieren vor allem chronisch kranke Menschen. Seit Beginn im Jahr 2008 zeigen die Vertragspartner, dass die HZV im Zusammenspiel mit den eng vernetzten Facharztverträgen eine nachweislich bessere Versorgung erzielt. Für die HZV ist belegt, dass sich die „Qualitätsschere“ sogar von Jahr zu Jahr noch weiter zugunsten der HZV öffnet. Und im Herbst 2019 Jahres zeigte eine wissenschaftliche Evaluation des Facharztvertrags Kardiologie für Herzpatienten bereits für einen Zeitraum von zwei Jahren signifikante Vorteile bei gewonnenen Lebensjahren.
Dr. Werner Baumgärtner, Vorstandsvorsitzender von MEDI Baden-Württemberg und MEDI GENO Deutschland kommentiert. „In den letzten Jahren kamen jeweils rund 60 bis 70 Tausend neue Versicherte im FacharztProgramm hinzu. Im Mai 2020 ist die Marke von 750 Tausend überschritten worden. Das bestätigt uns auf unserem Erfolgsweg und motiviert uns alle auch in diesen schwierigen Zeiten, in denen das Patientenaufkommen in vielen Praxen coronabedingt deutlich niedriger liegt.“ Im April wurden deshalb für die Haus- und Facharztverträge bereits umfangreiche Sofortmaßnahmen beschlossen, insbesondere die Öffnung zahlreicher ärztlicher Leistung für Fernbehandlung per Video oder Telefon. Zusätzlich haben sich die Vertragspartner über die Inhalte zu einem Corona-Rettungsschirm äquivalent zur Regelversorgung verständigt.
„Trotz landesweit rückläufiger Hausarztzahlen bleibt die Zahl der an der HZV teilnehmenden Ärzte auch 2019 stabil auf hohem Niveau“, betont Dr. Berthold Dietsche, Vorsitzender des Hausärzteverbands Baden-Württemberg. „Eine gut etablierte HZV-Praxis in Baden-Württemberg ist durch die einfache, auf wenigen Pauschalen beruhende Abrechnung in der Coronakrise vergleichsweise gut gerüstet. Und sie ist schon jetzt und in Zukunft erst recht ein entscheidender Vorteil bei der Regelung der Praxisnachfolge”, so Dietsche.
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