Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG): Mitgliedsunternehmen des SVDGV reichen erste Anträge zur Aufnahme in das DiGA-Verzeichnis ein

Seit heute können Hersteller von Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) einen Antrag zur Aufnahme in das DiGA-Verzeichnis beim Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) stellen. 14 Mitglieder des Spitzenverbands Digitale Gesundheitsversorgung e.V. (SVDGV) werden dies bereits zu Beginn tun. „Wir rechnen damit, dass mittelfristig ein großer Teil unserer Mitglieder einen Antrag zu Aufnahme einer DiGA in das DiGA-Verzeichnis stellen werden. Patientinnen und Patienten sowie Ärztinnen und Ärzte können somit in Zukunft hoffentlich aus einer Vielzahl an digitalen Lösungen wählen, die die Versorgung verbessern und gleichzeitig effizienter machen”, sagt Daniel Nathrath, Vorsitzender des SVDGV.

Der Antrag zur Aufnahme in das BfArM-Verzeichnis ist der erste Schritt, damit die jeweilige DiGA zukünftig im Rahmen der Regelversorgung erstattet werden kann. Im weiteren Verfahren prüft das BfArM innerhalb von 90 Tagen die Herstellerangaben zu den geforderten Produkteigenschaften – vom Datenschutz bis zur Benutzerfreundlichkeit. Zudem steht die Prüfung eines durch den Hersteller beizubringenden Nachweises an, der die mit der DiGA realisierbaren positiven Versorgungseffekte bestätigt. Die Apps, die das Verfahren durchlaufen, unterliegen somit einem nachgewiesenen Qualitätsstandard.

„Das große Interesse unserer Mitglieder zeigt, dass unsere Branche in den Startlöchern steht. Gemeinsam schlagen wir jetzt ein neues Kapitel auf, in dem wir evidenzbasierte und qualitätsgesicherte digitale Versorgungsangebote in die Breite tragen”, sagt Diana Heinrichs, Schatzmeisterin und Vorstandsmitglied des SVDGV. „Unsere Mitglieder und wir als Verband haben uns in den vergangenen Wochen und Monaten sehr intensiv mit den Anforderungen beschäftigt und uns auf das Prüfverfahren vorbereitet. Die Branche ist gut gerüstet und wir bauen darauf, dass Kassen, Ärztinnen und Ärzte und alle weiteren Akteure dem Gesetz gemeinsam zum Erfolg verhelfen – im Sinne von Patientinnen und Patienten.”

Mit der andauernden Corona-Krise haben digitale Lösungen in Deutschland in den vergangenen Monaten einen zusätzlichen Schub erhalten. „Die Pandemie hat dazu geführt, dass Gesundheitsinstitutionen wie Patientinnen und Patienten verstärkt digitale Anwendungen nachfragen. Es wird Zeit, dass diese Nachfrage der Patientinnen und Patienten auch in der Regelversorgung bedient wird. Das DVG ist hierfür ein erster wichtiger Schritt, dem zukünftig weitere Folgen müssen. Wir stehen nach wie vor ganz am Anfang einer dringend notwendigen Digitalisierungsoffensive für das deutsche Gesundheitswesen”, so Nathrath weiter.

Auf seiner Website aktualisiert der Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung fortlaufend die Liste seiner Mitgliedsunternehmen, die erklärt haben, in der ersten Phase eine DiGA einzureichen. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es ist möglich, dass sich weitere Mitgliedsunternehmen, die sich nicht auf dieser Liste befinden, einen Antrag beim BfArM stellen werden.

Die Liste der Mitgliedsunternehmen, die eine DiGA einreichen, finden Sie hier.

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