Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamburg zur Tariffähigkeit der Gewerkschaft DHV nicht rechtskräftig

Die Berufsgewerkschaft DHV hat die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 25.05.20 zur Aberken­nung ihrer Tariffähigkeit als verfassungswidrigen Eingriff in die vom Grundgesetz in Artikel 9 Abs. 3 geschütz­te Koalitionsfreiheit verurteilt. Sie hat angekündigt, Rechtsbeschwerde beim Bundesarbeitsgericht einzulegen. Die DHV ist bereit, notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht und zum Europäischen Gerichtshof für Men­schenrechte zu gehen. Sie kann sich dabei der Unterstützung des CGB sicher sein. Peter Rudolph, CGB-Lan­desvorsitzender und stellvertretender Bundesvorsitzender der CDA/CGB-Arbeitsgemeinschaft:

„Die Entscheidung des Hamburger Landesarbeitsgerichts ist empörend. Sie steht im eklatanten Widerspruch zur grundgesetzlich verbrieften Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie.“

Gegründet 1893, während des 3. Reiches aufgelöst und 1950 wiedergegründet, ist die DHV eine traditionsrei­che und in der Bundesrepublik Deutschland fest etablierte Gewerkschaft. Seit Jahrzehnten betreibt die DHV eine erfolgreiche und bei den Beschäftigten anerkannte Gewerkschaftsarbeit. Seit den 1950er-Jahren ist die DHV etablierte Tarifpartnerin. Die hohe Akzeptanz in den Belegschaften unterstreicht die DHV immer wieder bei Betriebsrats-, Personalrats- und Aufsichtsratswahlen. Jüngstes Erfolgsbeispiel sind die Personalratswah­len bei der DAK-Gesundheit, bei denen die DHV ihre Position als zweitstärkste gewerkschaftliche Kraft erfolg­reich ausbauen konnte. Darüber hinaus sind zahlreiche DHV- Mitglieder in den Gremien der Sozialversiche­rung, als Arbeits- und Sozialrichter und als Versichertenberater bzw. als Mitglieder in Widerspruchsausschüs­sen engagiert. Diese erfolgreiche Gewerkschaftsarbeit hat die DHV in dem bereits seit über 6 Jahre laufenden Tariffähigkeitsverfahren immer wieder unter Beweis gestellt. Die heutige Entscheidung des Landesarbeits­gerichts Hamburg steht im krassen Widerspruch zu der betrieblichen Wirklichkeit und dem Status der DHV als erfolgreiche, bei vielen Beschäftigten anerkannte Gewerkschaft!

Eine Aberkennung der Tariffähigkeit würde der DHV faktisch die Grundlage entziehen, auch weiterhin als Ge­werkschaft wirken zu können. Eine solche Beschneidung der Aufgaben und Rechte wäre ein tiefgreifender Eingriff in die vom Grundgesetz garantierten Gewerkschaftsrechte – nicht nur der DHV als Gewerkschaftsor­ganisation, sondern auch ihrer zehntausenden Mitglieder! Dabei haben die DGB-Gewerkschaften Verdi, IG Metall und NGG zusammen mit den Bundesländern Nordrhein-Westfalen und Berlin in dem über sechs Jahre laufenden Tariffähigkeitsverfahren noch nicht einmal unterstellt, dass die DHV die Tarifautonomie missbraucht hätte!

Deshalb wird die DHV Rechtsbeschwerde vor dem Bundesarbeitsgericht einlegen! Damit wird die Ent­scheidung des Landesarbeitsgerichts Hamburg nicht rechtskräftig! Die DHV ist bereit, bis ans äußers­te Ende des Rechtsweges zu gehen und erforderlichenfalls das Bundesverfassungsgericht sowie den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anzurufen!

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