Verbraucherzentrale klagt mit Erfolg gegen alten Bekannten

Ein Rentner verklagte mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Brandenburg die Organic Superfruits GmbH. Diese hatte unter falschem Vorwand und ohne Gegenleistung 2.000 Euro von seinem Konto abgebucht. Das Amtsgericht Potsdam verurteilte die Firma zur Rückzahlung des zu Unrecht abgebuchten Geldes.

Der Rentner hatte sich, unterstützt durch seine Verwandten, im Herbst 2019 hilfesuchend an die Verbraucherzentrale Brandenburg gewandt. Er berichtete, von einem Herrn aufgesucht worden zu sein, der ihm einen Gewinn versprach. Einen Vertrag unterzeichnete der Rentner vor Ort nicht, gab jedoch nach Aufforderung seine PIN in ein Kartenlesegerät ein, um den vermeintlichen Gewinn erhalten zu können. Erst nach Durchsicht des Kontoauszugs bemerkte er Tage später, dass von der Firma Organic Superfruits GmbH ein Betrag in Höhe von 2.000 Euro abgebucht worden war.

Das vom Verbraucher geschilderte Vorgehen war auch für die Verbraucherzentrale neu. „Bislang war der Geschäftsführer der Organic Superfruits GmbH eher damit aufgefallen, Rentnern hochpreisige Säfte in erheblicher Stückzahl zu verkaufen“, so Stefanie Kahnert, Juristin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg. So hat die VZB in den vergangenen Jahren vielfach geprellte Verbraucher beraten, die teure Saft-Flaschen bei Organic Superfruits oder der Vorgänger-Firma „Saft-Oase“ gekauft hatten.

Nicht neu war jedoch, dass die Firma auf die Anschreiben der Verbraucherzentrale auf Rückzahlung nicht antwortete. „Auch auf rechtzeitige Widerrufe von Verträgen über Saftlieferungen reagierte ´Organic Superfruits` regelmäßig nicht. Daher haben wir uns in diesem vom Rentner geschilderten dreisten Fall entschlossen, die Firma gerichtlich zur Rechenschaft zu ziehen“, berichtet Kahnert. Die Klage war erfolgreich: Das Amtsgericht Potsdam erließ ein Versäumnisurteil, das die Firma verpflichtet, die 2.000 Euro zurückzuzahlen.

Inzwischen wurde bekannt, dass der Firma Organic Superfruits GmbH die Gewerbeausübung durch das zuständige Bezirksamt in Berlin untersagt wurde. Die Firma scheint unter der im Handelsregister angegebenen Adresse nicht mehr erreichbar zu sein. Ein jüngst von der Verbraucherzentrale Brandenburg an die Firma gerichtetes Schreiben kam jedenfalls zurück.

Verbraucher, die rechtliche Fragen rund um Haustürgeschäfte und Widerruf haben, können sich an die Verbraucherzentrale wenden:

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Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbraucher*innen gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf.

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