Gemeinsam mit der Lebenshilfe wendet er sich seit Jahren gegen Verfahren der vorgeburtlichen Diagnostik, die keinem therapeutischen Zweck dienen. Bei den kritisierten Bluttests geht es gar nicht darum, die Schwangere oder ihr Kind medizinisch zu behandeln. Statt dessen führt der Befund eines Down-Syndroms oder einer anderen Trisomie in den meisten Fällen zur Abtreibung des Kindes. Trotzdem hat der Gemeinsame Bundesausschuss einer kassenärztlichen Zulassung der Bluttests zugestimmt. Damit werden solche Tests von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt, sobald die notwendigen Versicherteninformationen verabschiedet sind.
Aktuell liegt die Broschüre im Entwurf vor. Die Lebenshilfe und zahlreiche weitere Verbände sehen darin einen weiteren Rückschlag für gesellschaftliche Inklusion und Teilhabe, da an der Entstehung des Entwurfs weder Menschen mit Beeinträchtigung noch ihre Familien beteiligt waren. Ihre Perspektive ist nicht nur unzureichend berücksichtigt, es werden sogar Ängste vor einem Kind mit Down-Syndrom verstärkt, anstatt eine selbstbestimmte Entscheidung der Eltern für ein Kind mit Beeinträchtigung zu unterstützen. Den Deutschen Bundestag fordern die Verbände auf, noch vor der nächsten Wahl gesetzlich festzulegen, unter welchen Bedingungen vorgeburtliche Untersuchungen zur Anwendung kommen dürfen, die keine therapeutische Möglichkeiten eröffnen.
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