Coronavirus-Pandemie: Arbeitsschutzstandard für die Bauwirtschaft veröffentlicht

Arbeiten in Coronavirus-Zeiten heißt Arbeiten im Ausnahmezustand. Aber was ist dabei konkret zu beachten? Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat hierzu konkrete Standards für Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz vorgelegt. Mit ihrem heute veröffentlichten „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für das Baugewerbe“ setzt die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) diese nun praxisnah und gemeinsam mit ihren Partnern aus der Baubranche für die Unternehmen der Bauwirtschaft und baunahen Dienstleistungen um. Unternehmen, die sich daran orientieren, erfüllen die rechtlichen Anforderungen an den Arbeitsschutz.

Die Umsetzung des SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards für das Baugewerbe definiert Schutzmaßnahmen für Beschäftigte der Baubranche und gibt Hinweise zur Organisation der Arbeit vor dem Hintergrund der Coronavirus-Pandemie. Auch Vertreter der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite, die an dem Dokument mitgewirkt haben, begrüßen die heutige Vorlage des Arbeitsschutzstandards am Bau in Coronavirus-Zeiten.

„Unsere Betriebe haben seit Ausbruch der Corona-Pandemie mit hohem Aufwand große Anstrengungen unternommen, die vorgegebenen Hygiene-Standards und Abstandsregelungen einzuhalten, um den Baustellenbetrieb offen halten zu können. Daher begrüßen wir die Konkretisierungen der Vorgaben des BMAS zum Arbeitsschutz in der Corona-Zeit. Sie geben unseren Betrieben auch für die Zukunft Sicherheit. Denn die Gesundheit ihrer Mitarbeiter hat für unsere Mittelständler seit jeher Priorität“, erklärt Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB).

„Unsere Unternehmen haben auch in den vergangenen Wochen während der Coronavirus-Pandemie gearbeitet und die Bauwirtschaft am Laufen gehalten“, sagt Dieter Babiel, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie (HDB). „Umso wichtiger ist uns, dass es klare Regeln zum Schutz vor einer Ansteckung mit dem SARS-CoV-2-Virus gibt, auf deren Grundlage das Baugeschehen organisiert werden kann. Der vorgelegte Arbeitsschutzstandard definiert diese klaren Regeln und hilft, gutes und sicheres Arbeiten in der Pandemie zu ermöglichen.“

„Mit dem nun vorliegenden SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard unterstützen wir Unternehmen und Beschäftigte der Bauwirtschaft dabei, die Vorgaben des BMAS zum Arbeitsschutz in der Coronavirus-Zeit umzusetzen“, so Klaus-Richard Bergmann, Hauptgeschäftsführer der BG BAU. „Wir nehmen somit unsere Verantwortung wahr, in allen Situationen für sichere Arbeitsplätze auf dem Bau zu sorgen – so wie es Bundesarbeitsminister Hubertus Heil in seinen Erwartungen an die gesetzliche Unfallversicherung formuliert hat. So sorgen wir dafür, dass der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard in der betrieblichen Praxis ankommt. Denn wir verstehen uns als Partner der Branche bei Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz auch und gerade in Corona-Zeiten.“

Die BG BAU hat den vom BMAS formulierten Mindeststandard als Grundlage genommen, um die Anforderungen für das Baugewerbe zusammenzustellen. Die vorgelegte Handlungshilfe richtet sich an den Arbeitgeber bzw. an die von ihm mit der Umsetzung von Schutzmaßnahmen beauftragte Person. Sie fasst befristete zusätzliche Maßnahmen zum Infektionsschutz von SARS-CoV-2 zusammen und listet in Anhängen wichtige weitere Fachinformationen und Umsetzungshilfen der BG BAU auf.

Auch die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) begrüßt die Spezifizierung der Arbeitsschutzstandards für die Branche. Carsten Burckhardt, für die Bauwirtschaft zuständiges Mitglied des Bundesvorstandes der IG BAU: „Die IG BAU setzt sich vor dem Hintergrund der herausfordernden Coronavirus-Krise intensiv für die Beschäftigten am Bau ein. Denn sie sorgen dafür, dass das für die Wirtschaft in Deutschland zentrale Baugeschehen fast unvermindert weiterläuft. Dabei müssen sie geschützt werden. Umso mehr freuen wir uns, dass mit dem vorgelegten SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für das Baugewerbe nun die notwendige Umsetzungshilfe geschaffen wurde, um die Beschäftigten bei ihrer Arbeit umfassend zu schützen.“

Der veröffentlichte SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für das Baugewerbe konkretisiert die vom BMAS vorgelegten 17 Grundsätze zum Arbeiten während der Coronavirus-Pandemie. Neben allgemeinen Grundsätzen zum sicheren und gesunden Arbeiten während der Coronavirus-Pandemie und zusätzlichen betrieblichen Maßnahmen, definiert das Dokument konkrete Handlungshinweise. Es kann unter dem folgenden Link abgerufen werden:
https://www.bgbau.de/…

Hintergrund BG BAU
Die BG BAU ist die gesetzliche Unfallversicherung für die Bauwirtschaft und baunahe Dienstleistung und damit ein wichtiger Pfeiler des deutschen Sozialversicherungssystems. Sie betreut ca. 2,8 Millionen Versicherte in rund 500.000 Betrieben und ca. 50.000 privaten Bauvorhaben.
Zusätzlich fördert die BG BAU im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden. Kommt es dennoch zu Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, bietet die BG BAU umfassende medizinische Betreuung und Rehabilitation mit allen geeigneten Mitteln, sorgt für die Reintegration der Betroffenen und leistet finanzielle Entschädigung. Weitere Informationen unter www.bgbau.de.

Hintergrund ZDB
Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe ist der älteste und größte Bauverband in Deutschland Als Wirtschafts-, Arbeitgeber- und technischer Verband vertritt er die Interessen von 35.000 mittelständischen inhabergeführten Bauunternehmen, verschiedenster Sparten.
Als größter Branchenverband repräsentiert er das gesamte Spektrum des Baugewerbes: Vom klassischen Hochbau, Straßen- und Tiefbau bis zum Ausbau. Unter dem Dach des ZDB sind sowohl handwerklich geprägte, inhabergeführte kleinere Unternehmen sowie große Mittelständler organisiert.
Pressekontakt: Dr. Ilona K. Klein, Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, presse@zdb.de

Hintergrund IG BAU
Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt vertritt als zuständige Einzelgewerkschaft im Deutschen Gewerkschaftsbund die Interessen der Beschäftigten im Gebäudereiniger-Handwerk. Weitere Informationen unter www.igbau.de.

Über den Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V.

Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie umfasst als Dachverband 10 Landesverbände und sechs Fachverbände. Er repräsentiert die Interessen von über 2.000 großen sowie familiengeführten und mittelständischen Unternehmen der BAUINDUSTRIE. Als Wirtschaftsverband vertritt er die Interessen der BAUINDUSTRIE gegenüber Gesetzgeber, Regierung und Verwaltung. Als Arbeitgeberverband ist der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie ein Partner bei Tarifverhandlungen, setzt sich für Tariftreue und die Einhaltung der tariflichen Mindestlöhne ein und engagiert sich im Bereich der betrieblichen und überbetrieblichen Ausbildung.

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