Hierbei ist weiterhin sicherzustellen, dass die Hausverwaltungen trotzdem alle Trinkwasserzapfstellen regelmäßig spülen können, umso einer vermehrten Keimbildung durch die eingeschränkte Nutzung vorzubeugen. Der nach der Trinkwasserverordnung erforderliche 3-tägige Spülrhythmus wird dabei eingehalten.
Geplant ist, die Sportstätten weitestgehend wieder ab Samstag dieser Woche freizugeben. Sollte an der ein oder anderen Halle noch ein Sperrhinweis vorhanden sein, folgt die Freigabe dann spätestens zu Beginn der kommenden Woche.
Unter welchen Rahmenbedingungen ein Trainingsbetrieb nach der Verordnung zugelassen ist, kann im Aushang an den Sportstätten oder auf der Internetseite des Vogelsbergkreises (Amt für Hochbau, Energie und Gebäudewirtschaft) nachgelesen werden.
Die Bereitstellung der Hygienematerialien für die vereinssportliche Nutzung ist durch den Verein in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten sicherzustellen. Von den Übungsleitern sind gewissenhaft Teilnehmerlisten zu führen. Diese werden nur im Verdachtsfall vom Gesundheitsamt angefordert und dienen der schnellen Lokalisation eventuell im Umfeld Betroffener.
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