Ab Montag (04. Mai) soll das Angebot auf den Linien von S-Bahn, Regionalbahn und Regionalexpress im NWL auf durchschnittlich 96 % des regulären Fahrplans ausgedehnt werden, sofern dies nicht bereits erfolgt ist. Einschränkungen gibt es noch bei Spät- und Freizeitverkehren.
Auf einzelnen Verbindungen wird der vollständige Fahrplan erst etwas später kommen. So wird ein Teil des SauerlandNetzes erst zum 11.05.2020 wieder im regulären Fahrplan fahren. Der RE 2 (Düsseldorf-Osnabrück) wird erst zum 18.05.2020 planmäßig verkehren.
Zu weiteren Verbindungen arbeitet der NWL gemeinsam mit der DB Regio NRW an Lösungen, wie die überwiegend durch Personalengpässe verursachten Einschränkungen im Betrieb möglichst rasch beseitigt werden können.
Den Fahrgästen wird dringend empfohlen, vor Fahrtantritt zu prüfen (z. B. unter www.mobil.nrw oder den Online-Angeboten der Verkehrsunternehmen), ob die gewünschte Fahrt in der planmäßigen Fahrlage erfolgt oder noch Einschränkungen vorliegen.
Ausgelöst durch die Corona-Krise und damit verbundener Personalengpässe bei den Unternehmen wurde der Fahrplan in NRW ab Mitte März d. J. zunächst auf ca. 50 % reduziert, um ein noch stabil fahrbares Grundangebot aufrecht zu erhalten. In einem 1. Schritt konnte ab dem 20.04.2020 der Verkehr wieder auf ca. 80 % hochgefahren werden.
Frühzeitig getroffene Maßnahmen zur Minimierung des Ansteckungsrisikos bei den EVU lassen mit der jetzigen Personalsituation nunmehr die Wiederaufnahme eines verlässlichen Regelbetriebs flächendeckend zu. Durch die schrittweise Öffnung des öffentlichen Lebens werden wieder mehr Fahrgäste die Bahn nutzen. Mit der Rückkehr zum Regelfahrplan, gerade auch auf wichtigen Pendlerstrecken, ist für die Kunden damit eine stabile Versorgung sichergestellt.
Um das Corona-Virus weiterhin erfolgreich zu bekämpfen, appellieren alle Beteiligten, auch weiterhin die Hygieneregeln einzuhalten und auf Fahrten, die nicht unbedingt notwendig sind, zu verzichten. Zum Schutz jedes Einzelnen ist es seit heute für Fahrgäste in Bus und Bahn verpflichtend, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, wie es die Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes vorsehen. Die Verpflichtung gilt auch an Haltestellen, Haltepunkten und Bahnhöfen.
Die Fahrgäste werden um Verständnis dafür gebeten, dass zur Einhaltung der Sicherheitsregeln die EVU angewiesen wurden, bei Verstößen ihr Hausrecht wahrzunehmen und Mund-Nasen-Schutz-Verweigerer zur Wahrung der Sicherheit der Allgemeinheit des Fahrzeuges zu verweisen.
Fahrgäste finden alle aktuellen Informationen unter www.mobil.nrw, über die einschlägigen Apps und Webseiten der Verkehrsunternehmen und Verbünde sowie auf den Seiten der Deutschen Bahn.
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