Soforthilfe sollen nach Aussagen von NRW-Wirtschaftsminister Professor Dr. Andreas Pinkwart in Kürze auch Gründerinnen und Gründer erhalten, die ihre Waren und Dienstleistungen erst nach dem 31. Dezember 2019 angeboten haben. Sie können mit Hilfe des Steuerberaters einen Antrag stellen, wenn sie am 11. März 2020 bereits Umsatze erzielt haben, ihnen ein Auftrag vorlag oder sie eine langfristige oder dauerhaft wiederkehrende betriebliche Zahlungsverpflichtung eingegangen sind. Die Arbeiten am Formular und die notwendigen Abstimmungen mit allen Beteiligten laufen bereits. „Damit werden zentrale Forderungen der IHKs und HWKs umgesetzt“, sagt Regina Rosenstock, Gesamtbereichsleiterin Unternehmensförderung der IHK Bonn/Rhein-Sieg: „Wichtig war uns auch die medienbruchfreie Antragstellung.“
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