„Führerschein-Vernichtungsmaschine“

  • Drastische Änderung der StVO tritt ab 28. April 2020 in Kraft
  • Geschwindigkeitsüberschreitungen werden härter geahndet: Ab 21 km/h zu viel ist in Zukunft der Führerschein weg
  • StVO-Novelle ist eine „Führerschein-Vernichtungsmaschine“
  • Verschärfungen sind in Corona-Zeiten ein falsches Signal

Am Dienstag, den 28. April 2020, tritt die StVO-Novelle in Kraft. Bei Verstößen gegen die neue Straßenverkehrsordnung drohen dann teils völlig überzogene Strafen und Bußgelder. Besonders Geschwindigkeitsverstöße werden künftig hart bestraft. Zudem werden Bußgelder für Halt- und Parkverbote stark erhöht. Ausgerechnet in den aktuellen Krisenzeiten, die für Solidarität und Gemeinschaft stehen soll, werden Autofahrer mit den neuen StVO-Regelungen regelrecht abgezockt. Für den Automobilclub Mobil in Deutschland e.V. ist die StVO-Novelle eine einzige „Führerschein-Vernichtungsmaschine“.

Die Autofahrer trifft es wieder besonders hart. Bereits bei geringen Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten um bis zu 20 km/h muss ab sofort tief in die Tasche gegriffen werden. Bei diesen haben sich die Regelsätze der Bußgelder verdoppelt. Auch Fahrverbote werden bei geringeren Verstößen verhängt, als das bisher noch der Fall war. Innerorts können diese schon ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h und außerorts ab einer Überschreitung von 26 km/h verhängt werden. Ein zusätzlicher Punkt in Flensburg kann mit Inkrafttreten der Novelle ebenfalls leichter erreicht werden. Dieser droht bereits ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h.

Aber es gibt auch sinnvolle Neuerungen: Wird gegen die Regelungen zur Freihaltung und Bildung von Rettungsgassen verstoßen, drohen mit der Einführung der Novelle 200 Euro Bußgeld sowie zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot. Das Befahren der Rettungsgasse wird noch härter bestraft. Hierfür können künftig sogar mindestens 240 Euro Bußgeld sowie zusätzlich zwei Punkte und ein Fahrverbot von einem Monat fällig werden.

Weitere Verschärfungen des Bußgeldkatalogs betreffen das Halten, Parken und Einhalten von Sicherheitsabständen. Das Halten in zweiter Reihe wird künftig mit 55 Euro Bußgeld bestraft. Im Falle einer Behinderung sogar mit 70 Euro. Für das Parken in zweiter Reihe mit einer Behinderung werden sogar 80 Euro sowie ein Punkt in Flensburg fällig. Das Parken auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen wird mit 55 Euro bestraft werden. Eine Neuerung gibt es bei den Sicherheitsabständen. Zu Fußgängern, Radfahrern und Fahrern von E-Scootern muss ab sofort ein Abstand von mindestens 1,5 m innerorts und 2 m außerorts gehalten werden.

„Während die Neuerungen zur Bildung von Rettungsgassen und zum Mindestabstand durchaus berechtigt sind, halte ich andere Änderungen jedoch für komplett unverhältnismäßig.“, so. Dr. Michael Haberland, Präsident des Automobilclubs Mobil in Deutschland e.V. „Die Erhöhung aller Bußgelder, insbesondere derer bei bereits kleinsten Geschwindigkeitsüberschreitungen, ist nicht nur übertrieben, sondern sendet auch absolut falsche Signale. Gerade in Zeiten wie diesen sind Solidarität und Zusammenhalt in der Gesellschaft gefragt.“

Laut Haberland solle man Autofahrer gerade jetzt schützen und nicht erneut zur Kasse bitten. Die Zahl der Unfalltoten bestätige, dass die Straßen in Deutschland so sicher sind wie nie zuvor. „Warum gerade jetzt eine so überzogene Maßnahme umgesetzt wird, verstehe ich nicht. Besonders durch die neuen Verschärfungen bei Geschwindigkeitsverstößen werden tausende Autofahrer tiefer in die Tasche greifen und zuhauf ihre Führerscheine abgeben müssen. Ein fatales Signal in der heutigen Zeit.“

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