BREKO-Pressestatement: Bundesnetzagentur hält mit heutiger Entscheidung an langsamen Kupfer-Internet fest

Die Bundesnetzagentur hat heute (24. April 2020) eine Entscheidung veröffentlicht, mit der den Kupfer-Anschlüssen der Telekom Vorrang gegenüber Glasfaseranschlüssen bis in die Gebäude (Fibre to the Building – FTTB) eingeräumt wird. Die Entscheidung der Bundesnetzagentur können Sie hier abrufen. Die Entscheidung bedarf noch der Freigabe durch die EU-Kommission. Ob die EU-Kommission gegen die Entscheidung der Bundesnetzagentur aber Einwände erheben wird, ist fraglich.

Der BREKO hat dazu folgendes Pressestatement veröffentlicht:

Die Bundesnetzagentur hat heute (24. April 2020) eine Entscheidung veröffentlicht, mit der den Kupfer-Anschlüssen der Telekom Vorrang gegenüber Glasfaseranschlüssen bis in die Gebäude (FTTB) eingeräumt wird.

Bei der Entscheidung geht es unter anderem um den Zugang zur Telefonleitung vom Keller eines Gebäudes bis zum jeweiligen Kunden in die Wohnung – also um die Gebäudeverkabelung. Nach der Entscheidung erhält die Deutsche Telekom ein Quasi-Monopol über die Gebäudeverkabelung.

VDSL(-Vectoring, Super-Vectoring)- und Glasfaseranschlüsse bis in die Gebäude (FTTB) nutzen auf den letzten Metern im Gebäude aber dieselben Kupferkabel der Gebäudeverkabelung und stören sich hierbei gegenseitig.

Anstatt Glasfaseranschlüssen bis in die Gebäude, die Bandbreiten im Gigabitbereich ermöglichen, Vorrang einzuräumen, will die Bundesnetzagentur den längst abgeschriebenen Kupferanschlüssen der Telekom einen weitreichenden Schutz gegenüber den Glasfaseranschlüssen der Wettbewerber gewähren. Und das obwohl die Wettbewerber im Verfahren der Telekom angeboten hatten, ihr einen marktgerechten offenen Netzzugang zu den Glasfaseranschlüssen zu gewähren, damit sie ihre Kunden sogar mit höheren Bandbreiten weiterversorgen kann.

Telekommunikations-Anbieter, die zukunftssichere Glasfaseranschlüsse bis in die Gebäude bringen, haben nach der Entscheidung der Bundesnetzagentur nur zwei Möglichkeiten: Entweder sie blenden das von VDSL oder VDSL-Vectoring bzw. Super-Vectoring genutzte Frequenzspektrum aus, wodurch den Endkunden nach Experten-Schätzungen im schlechtesten Fall nur noch eine Bandbreite von maximal 600 MBit/s zur Verfügung steht, was den Glasfaserausbau und die Möglichkeit, Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen Gigabit-Bandbreiten anzubieten, damit konterkarieren würde. Oder sie laufen Gefahr, dass ihre Anschlüsse von der Deutschen Telekom von der Nutzung der Gebäudeverkabelung ausgeschlossen und damit abgeschaltet werden, auch wenn sich diese nicht einmal im Eigentum der Telekom befindet.

„Mit der Entscheidung der Bundesnetzagentur wird das Gigabit-Ziel der Bundesregierung konterkariert. Gleichzeitig setzt sie ein fatales Signal für die Unternehmen, die Glasfaseranschlüsse bis in die Gebäude (FTTB) bereits gebaut haben bzw. vor haben, diese zu bauen“, kritisiert BREKO-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers. Die Entscheidung irritiert umso mehr, als jüngst erst die Unionsfraktion im Deutschen Bundestag der EU-Kommission vorgeworfen hat, den Glasfaserausbau in Deutschland zu behindern (https://www.zeit.de/politik/deutschland/2020-04/unionsfraktion-glasfasernetz-ausbau-schnelles-internet-eu-kommission-kritik). „Das ist doch paradox und den Menschen und Unternehmen in unserem Land, die schnelle Glasfaseranschlüsse nutzen möchten, nicht zu erklären: Einerseits kritisiert die Politik, dass der Glasfaserausbau in Deutschland nicht schnell genug gehe. Andererseits gibt die für Telekommunikations-Regulierung zuständige Bundesbehörde den Kupfer-Anschlüssen der Telekom Vorrang gegenüber FTTB-Anschlüssen“, unterstreicht Albers. 

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