„Sollte dies eintreten, werden Verbraucher und Reisebüros, die unverschuldet in die derzeitige Situation geraten sind, vom Staat durch die aktive Aussetzung von Verbraucherrechten dazu gezwungen, ihre Ansprüche in jahrelange, zinsfreie Kredite für Reiseveranstalter wie z.B. der TUI umzuwandeln“, kritisiert die VUSR-Vorsitzende Marija Linnhoff.
Völlig unverständlich sind für sie die Beweggründe der Bundesregierung. „Offenbar hat der Bund zum Ziel, in einer Größenordnung von rund 1,8 Milliarden Euro circa 4.000 Arbeitsplätze bei der TUI zu retten“, mutmaßt die Branchen-Expertin. „Warum aber stehen für die mehr als 100.000 Branchen-Mitarbeiter, z.B. in kleinen und mittelständischen Reisebüros in Deutschland, nicht 500 Millionen Euro Direkthilfe zur Verfügung?".
Marija Linnhoff fordert, dass sich die Soforthilfe für die mittelständischen Reisebüros an den generierten Provisionen für das Geschäftsjahr 01.11.2019 – 31.10.2020 orientiert und von der Bundesregierung noch im ersten Halbjahr 2020 an die Reisebüros ausbezahlt wird.
Zugleich weist der VUSR in diesem Zusammenhang auf das „Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen“ (Infektionsschutzgesetz – IfSG) hin, in dem es sinngemäß heißt: Erhalten Selbständige ein Verbot in der Ausübung ihrer bisherigen Erwerbstätigkeit und erleiden dadurch einen Verdienstausfall, erhalten sie eine Entschädigung.
„Die Reisebüros haben bzw. werden aufgrund der zahlreichen Reiseabsagen wegen Covid-19 bis zu 95 Prozent ihrer Jahreseinkünfte verlieren“, warnt Marija Linnhoff. „Darüber hinaus haben sie die doppelte bis hin zur dreifachen Arbeit bei der Rückabwicklung zu leisten – eine Tätigkeit, die niemand bezahlt. Es stehen aktuell 100.000 Arbeitsplätze im Zusammenhang mit der selbstständigen Tätigkeit von deutschen Reisebüros zur Disposition.“
Die Verbandsvorsitzende verweist nochmals auf die längst umsetzbaren Vorschläge für einen Reise-Rettungsfonds, der den verantwortlichen Stellen in den entsprechenden Ministerien u.a. von Seiten des VUSR und des Verbraucherschutzes vorliegt. „Dieser Weg wird auch von Seiten der EU unterstützt und bietet eine europarechtlich abgesicherte Lösung, wie sämtliche Reiseunternehmer vor einer Insolvenz geschützt werden und die Verbraucherinnen und Verbraucher ihr Recht auf Rückerstattung beibehalten können“, bekräftigt die VUSR-Vorsitzende.
„Überhaupt nicht nachvollziehbar und schlichtweg erschreckend ist, dass wir bei diesem wirtschaftlich so bedeutenden Thema für die Branche nicht einen Schritt weiter als zu Beginn des Pandemie-Chaos sind“, konstatiert Marija Linnhoff. Auch stelle ein eventuell drohendes EU-Vertragsverletzungsverfahren keinen guten Einstieg in die EU-Ratspräsidentschaft der Bundesrepublik ab Juli 2020 dar. „Diese wird schon schwierig genug, als dass sich die Akteure dort dann auch noch Rechtsbruch mit nationalstaatlicher Intention vorwerfen lassen müssen“, so die VUSR-Vorsitzende.
Der Verband unabhängiger selbständiger Reisebüros e.V. (VUSR) fördert Reisevermittler in gewerblichen, politischen, wirtschaftlichen, beruflichen und rechtlichen Belangen. Gegründet wurde er während der Umsetzungsphase der Pauschalreiserichtlinie als neue, starke Interessenvertretung für den Reisebürovertrieb. Drei Jahre nach seinem Start gehören dem VUSR bundesweit rund 2.500 Reisebüromitglieder, Förderer und assoziierte Mitglieder an.
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