Der Verwaltungsrat hat ursprünglich in der Einladung zur ordentlichen Generalversammlung die Schaffung von genehmigtem Aktienkapital im Nennbetrag von CHF 39’329’880 sowie die Schaffung von zusätzlichem bedingtem Aktienkapital für Finanzierungen, Akquisitionen und andere Zwecke, gemäss welchem 1’310’996 voll zu liberierende Namenaktien ausgegeben werden können, beantragt. Stattdessen beantragt der Verwaltungsrat nun die Schaffung von genehmigtem Aktienkapital im reduzierten Nennbetrag von CHF 26’219’910. Das neu beantragte genehmigte Kapital entspricht 10 Prozent des eingetragenen Aktienkapitals der Gesellschaft. Des Weiteren zieht der Verwaltungsrat den Antrag zur Schaffung von zusätzlichem bedingtem Aktienkapital zurück.
Entsprechend hat der Verwaltungsrat seinen Antrag zu Traktandum 4 (Schaffung von genehmigtem Aktienkapital (Statutenänderung)) wie folgt angepasst:
Der Verwaltungsrat beantragt, genehmigtes Aktienkapital im Nennbetrag von CHF 26’219’910 für die Zeitdauer von zwei Jahren bis zum 23. April 2022 zu schaffen und dazu Artikel 3a, Absatz 1 der Statuten wie folgt anzupassen:
Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, jederzeit bis zum 23. April 2022 das Aktienkapital im Maximalbetrag von CHF 26’219’910.00 durch Ausgabe von höchstens 873’997 voll zu liberierenden Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 30.00 zu erhöhen. Erhöhungen in Teilbeträgen sind gestattet.
Die Absätze 2 bis 4 von Artikel 3a der Statuten bleiben unverändert.
Nebst Traktandum 5 (Schaffung von zusätzlichem bedingtem Aktienkapital für Finanzierungen, Akquisitionen und andere Zwecke), welches auch die Einführung eines neuen Artikels 3d in den Statuten enthalten hätte und welches zurückgezogen wird, bleiben alle anderen Anträge des Verwaltungsrats unverändert.
Aktionärinnen und Aktionäre, die dem unabhängigen Stimmrechtsvertreter bereits Weisungen erteilt haben und diese nicht ändern möchten, brauchen nichts weiter zu unternehmen. Die jeweiligen Weisungen sind auch für den angepassten Antrag zu Traktandum 4 gültig. Aktionärinnen und Aktionäre, die dem unabhängigen Stimmrechtsvertreter bereits Weisungen erteilt haben und ihre Weisungen ändern möchten, können diese mit den bisherigen Zugangsdaten auf der Onlineplattform ändern oder bis am 21. April 2020 ein neues Vollmachtsformular mit den Zugangsdaten für die Onlineplattform bei Lisa Lüthi, media@zurrose.com, +41 52 724 08 14, beantragen. Allfällige Änderungen der dem unabhängigen Stimmrechtsvertreter erteilten Weisungen müssen bis Mittwoch, 22. April 2020 um 17.00 Uhr, erfolgen.
Die Schweizer Zur Rose-Gruppe ist Europas grösste E-Commerce-Apotheke und eine der führenden Ärztegrossistinnen in der Schweiz. Darüber hinaus betreibt sie den in Südeuropa führenden Marktplatz für apothekenübliche Gesundheits- und Pflegeprodukte. Das Unternehmen ist international mit starken Marken präsent, unter anderem mit Deutschlands bekanntester Apothekenmarke DocMorris. Zur Rose beschäftigt an ihren Standorten in der Schweiz, Deutschland, den Niederlanden, Spanien und Frankreich über 1’800 Mitarbeitende. 2019 erwirtschaftete sie einen Umsatz von 1’569 Millionen Franken (inklusive medpex) bei rund 7 Millionen aktiven Kunden in Kernmärkten Europas.
Mit ihrem Geschäftsmodell bietet die Zur Rose-Gruppe eine qualitativ hochwertige, sichere und kostengünstige pharmazeutische Versorgung. Sie zeichnet sich zudem aus durch die stetige Weiterentwicklung digitaler Services im Bereich Arzneimittelmanagement unter Verwendung von KI-gestützten Anwendungen und neuen Technologien. Darüber hinaus treibt Zur Rose die Positionierung als umfassende Gesundheitsdienstleisterin aktiv voran. Mit dem Aufbau einer digitalen Gesundheitsplattform – das Zur Rose-Ökosystem – vernetzt sie Produkte, Dienstleistungen und digitale Services von qualifizierten Anbietern. Die Leistung von Zur Rose wird es sein, diese Angebote zu den Kunden und Patienten zu bringen und eine relevante Selektion vorzunehmen. Ziel ist es, die Menschen lückenlos zu begleiten und zu befähigen, die eigene Gesundheit mit Produkten und digitalen Lösungen optimal zu managen.
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