Dazu Dipl.-Stom. Jürgen Herbert: „Wir wollen mit diesen Mund-Nasen-Schutzmasken die Praxen unterstützen, die keine mehr haben. Da die Landeszahnärztekammer kein Gewerbebetrieb ist, werden wir die Masken an die Praxen unentgeltlich abgeben. Wir bitten aber die Praxen, pro Paket eine Spende an eine gemeinnützige Einrichtung in ihrer Nähe zu überweisen und uns dies mitzuteilen.“
Der Kammer ist es natürlich bewusst, dass diese Lieferung nur ein Tropfen auf dem heißen Stein sein kann. Aber wie es aussieht, wird die Belieferung mit Schutzmaterial in der nächsten Zeit besser werden.
Die ersten Zahnarztpraxen haben im Laufe des heutigen Tages ihre Anforderung geschickt. Bei zwei Praxen wurde auch bereits konkret die gemeinnützige Organisation genannt: zum einen die Freiwillige Feuerwehr, zum anderen das Hospitz am Ort.
Hintergrund
Je Praxis wird höchstens ein Paket mit a 50 MNS-Masken beliefert. So können 200 Praxen unterstützt werden.
Für Zahnarztpraxen gibt es auf der Internetseite der LZÄKB vielfältige Informationsangebote auch für die Zeit der Corona-Pandemie. Unter anderem sind hier Hinweise für die Sprechstunde zu finden.
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