Kabinettsbeschluss: Das E-Rezept kann auch im Gesundheitshandwerk kommen!

Was lange währt, wird endlich gut: Die Gesundheitshandwerke begrüßen den aktuellen Beschluss des Bundeskabinetts zum Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG). „Damit gibt es gegen ungewollte Nebenwirkungen des E-Rezepts für Patienten und Hilfsmittelbranche ein wirksames Gegenmittel. Nun ist mehr Klarheit hergestellt, wie Sanitätshäuser und orthopädie-technische Werkstätten in den schrittweisen Ausbau der Telematikinfrastruktur (TI) eingebunden werden. Das Gesetz regelt zudem, dass das E-Rezept zur Abgabe von Hilfsmitteln/Medizinprodukten in Apotheken erst dann genutzt werden kann, wenn allen Leistungserbringern gleicher Zugang zur TI gewährt ist“, unterstreicht Alf Reuter, Präsident des Bundesinnungsverbands für Orthopädie-Technik (BIV-OT). „Der Gesetzgeber sichert so die freie Wahl des Versorgers für die Patientinnen und Patienten und schafft gleichzeitig faire Wettbewerbsbedingungen für alle Beteiligten.“

Die Legitimation für einen Zugriff auf die Funktionen der TI erfolgt über elektronische Berufsausweise (eBA). Das PDSG schafft dabei die Rechtsgrundlage, dass die Gesundheitshandwerke die eBA von den Handwerkskammern erhalten. Diese Einbindung der handwerklichen Selbstverwaltung in den Prozess ist klug und muss gesichert werden. Über Investitionskostenentlastungen analog der Ärzteschafft sollte in einem weiteren gesetzlichen Schritt nachgedacht werden. Das PDSG soll voraussichtlich im Herbst in Kraft treten.

 

Über Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik

Der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT) vertritt als Spitzenverband des orthopädietechnischen Handwerks etwa 2.500 Sanitätshäuser und orthopädietechnische Werkstätten mit mehr als 40.000 Beschäftigten. Jährlich versorgen die angeschlossenen Häuser mehr als 20 Millionen Patienten mit Hilfsmitteln. Der BIV-OT steht in der Verantwortung des deutschen Gesundheitswesens und engagiert sich für die Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der Versorgungsformen.

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