Die Verbreitung des Coronavirus bereitet der Wirtschaft zunehmend Sorgen. Seit durch eine Verfügung der Bundesländer nahezu alle Hotels, Gastronomie- und Einzelhandelsbetriebe geschlossen wurden, bangen viele Unternehmer um ihre Zukunft. „Die R+V Versicherung nimmt diese Sorgen sehr ernst und steht zu ihrer gesellschaftlichen Verantwortung. Wir haben eine gute Lösung für unsere Versicherten gefunden – und zwar für alle Branchen in ganz Deutschland“, sagt der Vorstandsvorsitzende Norbert Rollinger.
Die Betriebsschließungsversicherung der R+V deckt Schäden durch das Coronavirus nicht ab. „Trotzdem stehen wir unseren Kunden in dieser existenzbedrohenden Situation bei. Betroffene Unternehmen, die diese Versicherung bei uns abgeschlossen haben, erhalten von uns jetzt schnell und unbürokratisch Hilfe“, erläutert Rollinger.
Obwohl kein Versicherungsschutz besteht, bekommen Firmenkunden, die eine Betriebsschließungsversicherung bei der R+V haben, bis zu 15 Prozent der vereinbarten Entschädigung. Diese Regelung gilt für die Dauer der versicherten Schließungszeit – maximal für 30 Tage. Diese Summe lehnt sich an die Lösung an, die verschiedene Versicherer für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Bayern gefunden haben. Die Regelung der R+V gilt bundesweit und für alle Unternehmen mit einer Betriebsschließungsversicherung, die durch Corona in Not geraten sind.
„Wir rechnen damit, einen hohen zweistelligen Millionenbetrag auszuzahlen. Aber es ist uns wichtig, unseren Versicherten in dieser Krise zu helfen“, erklärt Norbert Rollinger.
Darüber hinaus bietet die R+V weitere Unterstützungsangebote in anderen Sparten. Informationen finden Sie auf unserer Homepage unter: www.ruv.de/service/corona
Was leistet die Betriebsschließungsversicherung?
Die Betriebsschließungsversicherung deckt Schäden ab, die entstehen, wenn der Gefahrenherd im Betrieb selbst liegt. Das wird am Beispiel der Salmonellen deutlich: Wenn die Behörde einen Betrieb schließt, bis der Keim-Herd gefunden und erfolgreich bekämpft wurde, tritt die Betriebsschließungsversicherung für die entstehenden Kosten ein. Wenn die Bundesländer alle Hotel- und Gaststätten sowie zahlreiche Läden präventiv schließen, um die Ausbreitung des Coroanvirus zu verlangsamen, greift die Betriebsschließungsversicherung nicht.
Die R+V hat in ihren Bedingungen zur Betriebsschließungsversicherung explizit alle versicherten meldepflichtigen Krankheiten und Erreger abschließend aufgeführt. Coronaviren sind hier nicht genannt.
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