LSV Rheinland-Pfalz zur Schulgesetz-Novelle

Durch Beschluss des Ministerrats wird heute das von der Landesregierung ausgearbeitete Schulgesetz an den Landtag übergeben. Ein wichtiger Schritt in einem Gesetzgebungsverfahren, das die Landesschüler*innenvertretung Rheinland-Pfalz (LSV RLP) schon lange begleitet. Umso mehr freut es uns zu sehen, dass die Landesregierung Schwerpunkte auf Bereiche gelegt hat, für die die LSV sich seit langem einsetzt.

Partizipation:
Ein uns besonders wichtiges Thema, die Partizipation von Schüler*innen, wurde hier in mehreren Punkten verbessert. Der Mitbestimmungskatalog, der dem der Eltern gleicht, spricht den Schüler*innen und besonders der Schüler*innenvertretung (SV) mehr Mitspracherechte in den schulischen Gremien zu. „Leider können wir als SV auf den großen Gesamtkonferenzen mit unseren wenigen Stimmen nie gegen die große Mehrheit der Lehrkräfte ankommen. Durch den Mitbestimmungskatalog erhält die Meinung der Schüler*innen aber trotzdem ein Gewicht”, freut sich Miriam Weber, Mitglied im Vorstand der LSV.

Noch besser würde eine Zusammenarbeit in der Schulgemeinschaft aber wohl dann funktionieren, wenn schulische Gremien paritätisch mit Schüler*innen, Lehrkräften und Eltern besetzt wären (vgl. unsere Pressemitteilung vom 19.12.2018). Auf diesen Vorschlag der LSV ist das Ministerium zu unserem großen Bedauern leider nicht eingegangen.
„Wir würden uns wünschen, auf Augenhöhe mit Lehrkräften und Eltern verstanden zu werden, deshalb sind wir enttäuscht, dass unser Vorschlag zum drittelparitätischen Schulparlament nicht in den Gesetzentwurf übernommen wurde,” äußert sich Eric Grabowski, Vorstandsmitglied der LSV.

Partizipation ist nicht abhängig vom Alter. Auch junge Menschen können sich sehr wohl an der Gestaltung ihres (Schul-)Alltags beteiligen. Daher begrüßen wir die geplante Einführung von SVen an Grundschulen ausdrücklich.

Digitalisierung:
Digitale Lehr- und Lernsysteme sowie Netzwerke sind in der heutigen Zeit nicht mehr wegzudenken. Daher ist es wichtig und richtig, diese in das Gesetz mit aufzunehmen. Doch die bloße Festschreibung ändert leider nichts am Schulalltag, wo fehlende Ausstattung und Fachwissen größere Problemfaktoren darstellen als die gesetzliche Legitimation.

Nachhaltigkeit:
Besonders hingegen freut uns die Übernahme unseres Vorschlags zur Einbringung der globalen Nachhaltigkeitsbildung als Auftrag der Schule. An dieser Stelle möchten wir uns auch noch einmal ausdrücklich für die hervorragende Zusammenarbeit mit dem Ministerium, auch bei der Umsetzung unserer Umweltauszeichnung „Nachhaltige Schule“ bedanken.

Sprache des Gesetzes:
Wir begrüßen es sehr, dass der Begriff „Rasse“ aus dem Schulgesetz ersatzlos gestrichen wird.
Leider finden sich immer noch veraltete Ausdrücke im Gesetzestext. Wir hätten uns gewünscht, den Gottesbezug in § 1 Abs. 2 zu streichen.
Zudem wünschen wir uns im Schulgesetz auch eine genderneutrale Sprache, sind uns allerdings bewusst, dass dies aktuell leider noch nicht der Norm für Gesetzestexte entspricht.

Fazit
Abschließend möchten wir festhalten, dass es Ministerin Hubig gelungen ist, eines der modernsten und schüler*innenfreundlichsten Schulgesetze in Deutschland zu erarbeiten, an dem sich andere Bundesländer orientieren sollten. Wir würden uns freuen, wenn sie in ihrer Rolle als KMK-Präsidentin hierbei einen Vorstoß unternimmt.

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