Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat entschieden, im Rahmen der Unternehmensberatungsförderung das Sofortprogramm für KMU, die aufgrund der Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, anzupassen. Nach der Rahmenrichtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows erhalten die betroffenen Unternehmen einen Zuschuss für eine Beratungsleistung in Höhe von 100 Prozent, maximal jedoch 4.000 Euro, der in Rechnung gestellten Beratungskosten (Vollfinanzierung). Es können von betroffenen Unternehmen bis zur Ausschöpfung der maximalen Zuschusshöhe mehrere Beratungen im Rahmen des neuen Kontingentes beantragt werden.
Der Zuschuss wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als Bewilligungsbehörde direkt auf das Konto des Beratungsunternehmens ausgezahlt. Die antragsberechtigten Unternehmen werden daher von einer Vorfinanzierung der Beratungskosten entlastet. Anträge auf Förderung einer Beratung nach diesen Bestimmungen können zunächst bis einschließlich 31. Dezember 2020 gestellt werden.
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