Dauern die vom Land verhängten Tätigkeitsverbote zwei Monate, was ungefähr dem von der Bundesregierung anvisierten Zeitraum bis nach Ostern entspricht, gehen den betroffenen Unternehmen in Schleswig-Holstein insgesamt etwa 2,5 Milliarden Euro an Umsätzen verloren, bei drei Monaten wären es 3,7 Milliarden Euro.
Besonders betroffen vom Corona-Erlass des Landes ist der Einzelhandel, das Tätigkeitsverbot umfasst knapp 80 Prozent seiner Umsätze, was pro Monat 880 Millionen Euro entspricht. Bei den konsumnahen Dienstleistungen, zu denen unter anderem auch das Hotel- und Gaststättengewerbe zählt, sind es knapp 45 Prozent der Umsätze, dies sind 350 Millionen Euro im Monat. Das Verarbeitende Gewerbe und der Großhandel sind vom Corona-Erlass nicht betroffen.
Insgesamt erwirtschaften die von Tätigkeitsverboten betroffenen Unternehmen 8 Prozent des Gesamtumsatzes in Schleswig-Holstein, 2017 waren dies 15 Milliarden Euro. Jeder Monat Betriebsschließung infolge des Corona-Erlasses kostet also rund 0,7 Prozent des Gesamtjahresumsatzes.
In den vom Corona-Erlass betroffenen Unternehmen arbeitet jeder fünfte Arbeitnehmer im Land, insgesamt 240.000 Personen, davon rund 160.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und rund 80.000 Geringverdiener. „Gerade den Geringverdienern droht infolge des Corona-Erlasses der Stellenverlust und damit der Wegfall ihres Einkommens. Bei den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten dürften die Betriebe versuchen, Angestellte über Kurzarbeiterregelungen oder alternative Tätigkeiten zu halten,“ sagte Dr. Klaus Schrader, Leiter des Bereichs Schwerpunktanalysen am IfW Kiel und Mitautor der heute erscheinenden Studie: Schleswig-Holsteins Dienstleister in der Corona-Krise.
Nordfriesland und Ostholstein sind wegen des hohen Stellenwerts des Tourismus und des damit zusammenhängenden Einzelhandels vom Corona-Erlass am stärksten betroffen. In Nordfriesland könnten 16 Prozent der Gesamtumsätze wegfallen. In Ostholstein sind es 18 Prozent der Gesamtumsätze.
„Auf den ersten Blick ist der unmittelbare wirtschaftliche Schaden infolge des Corona-Erlass-Lockdowns in Schleswig-Holstein insofern begrenzt, als der betroffene Umsatz nur etwa 8 Prozent des schleswig‐holsteinischen Gesamtumsatzes ausmacht. Aber aufgrund der Kleinteiligkeit der Verbotsbranchen ist die Zahl der betroffenen Steuerpflichtigen mit 18 Prozent im Vergleich zum Umsatz überproportional hoch. Des Weiteren sind die Umsatzverluste nicht auf den Kreis der unmittelbar vom Corona-Erlass betroffenen Unternehmen begrenzt, sondern wirken sich auch auf deren Zulieferer, Dienstleister oder Logistikanbieter aus“, sagte Schrader.
„Hinzu kommt: Bei den betroffenen Branchen, etwa im Hotel- und Gaststättengewerbe oder bei Friseuren, ist nach der Rückkehr zur Normalität nur begrenzt mit Nachholeffekten zu rechnen. Erschwerend kommt für das Land hinzu, dass im wahrscheinlichen Fall eines stufenweisen Ausstiegs aus dem Stillstand zu befürchten ist, dass touristische Aktivitäten am Ende der Öffnungskette stehen.“
Schrader: „Die Hilfspakete des Bundes und des Landes erscheinen der schleswig-holsteinischen Wirtschaftsstruktur insgesamt angemessen und ökonomisch sinnvoll, auch wenn die Gefahr von Mitnahmeeffekten hoch ist. Es sollte sich jedoch nur um kurzfristige Überbrückungshilfen für eine sehr kurze Zeitspanne handeln, da die staatlichen Ressourcen endlich sind. In einem nächsten Schritt muss das Land jetzt Ausstiegsszenarien entwerfen, unter welchen Bedingungen welche Branchen wieder ihre wirtschaftliche Aktivität aufnehmen können, und wann damit zu rechnen ist.“
Kiel Policy Brief: Schleswig-Holsteins Dienstleister in der Corona-Krise: Drohende Schäden und Optionen der Wirtschaftspolitik.
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