Die derzeitigen Regelungen, wonach physische und soziale Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolutes Minimum zu reduzieren seien und ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von eineinhalb Metern wo immer möglich eingehalten werden solle, gelten auch für die Baustellen des GaLaBaus. Gerhard Zäh, Präsident des Verbandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Bayern e. V. (VGL Bayern), zieht für seine Branche eine erste Zwischenbilanz: „Unsere Baustellen, sowohl für kommunale wie für private Auftraggeber, liegen zum überwiegenden Teil im Freien, der Weiterbetrieb kann durch verschiedene organisatorische Maßnahmen sichergestellt werden. Unsere Betriebe haben Verhaltens- und Hygieneregelungen getroffen, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wie Kunden größtmöglichen Schutz vor einer Ansteckung beziehungsweise Verbreitung des Virus ermöglichen. Der Garten- und Landschaftsbau reagiert sensibel und verantwortungsvoll auf die Situation.“
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat zur Frage des Gesundheitsschutzes an Baustellen des Bundes ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese „möglichst weiter betrieben, beziehungsweise Baumaßnahmen erst eingestellt werden sollten, wenn behördliche Maßnahmen dazu zwingen oder aufgrund behördlicher Maßnahmen ein sinnvoller Weiterbetrieb nicht möglich ist …“. Die derzeitige Regelung garantiert ebenfalls in Bayern die freie Ausübung beruflicher Tätigkeiten im Baubereich. Demnach betont Kerstin Schreyer, Bayerische Staatsministerin für Wohnen, Bau und Verkehr: „Bauarbeiten dürfen im Freistaat trotz Ausgangsbeschränkungen fortgeführt werden. Gerade in der derzeit schwierigen Lage ist es wichtig, die Leistungsfähigkeit der Infrastruktur für die Bevölkerung und die Wirtschaft sicherzustellen und notwendige Baumaßnahmen fortzuführen.“ Es gäbe daher derzeit keinen Grund, laufende Baumaßnahmen einzustellen. Dementsprechend kündigte die Ministerin vor diesem Hintergrund die Fortsetzung der staatlichen Baumaßnahmen an. Als verlässlicher Aufraggeber sichere der Freistaat damit das wirtschaftliche Überleben tausender vorwiegend mittelständischer Unternehmen aus dem Baugewerbe und damit eine Vielzahl von Arbeitsplätzen.
Dies ist nach Einschätzung des VGL Bayern die richtige Leitlinie für den Umgang mit der Krise auch in grünen Bauprojekten auf privater, kommunaler und Landesebene. „Der Gesundheitsschutz für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber ebenso für die Auftraggeber und Dritte hat selbstverständlich höchste Priorität. Öffentliche und private Auftraggeber können sich auf die Unternehmen des GaLaBaus verlassen“, betont Gerhard Zäh. Gerade jetzt zeige sich, welche Bedeutung die grüne Infrastruktur vor Ort habe, damit die Menschen in ihrem direkten Lebensumfeld Räume nutzen können, die jenseits der eigenen vier Wände dringend notwendigen Ausgleich ermöglichen. „Deshalb ist es wichtig, dass laufende Projekte weiterbetrieben und geplante Investitionen in die grüne Infrastruktur vorangetrieben werden.“
Ohne die derzeitige akute Bedrohung durch die Corona-Krise zu vernachlässigen, verweist der bayerische Verband auf andere drängende Probleme, zu denen auch die Folgen des Klimawandels und das Artensterben gehören. „Die öffentliche Hand kann wesentlich dazu beitragen, dass Zukunftsinvestitionen tatsächlich Lenkungswirkung in gesellschaftlich relevante Bereiche haben“, so Zäh. Ebenso wie private Bauherren mit der Gestaltung des Außenbereichs ihrer Häuser ein Zeichen setzen für ihre Haltung zu Natur und Umwelt sei es auch im öffentlichen Bereich angezeigt, Räume zu schaffen, die Lebensqualität und Wohlbefinden der Bürger steigern. Mit Blick auf die zwei Hitzesommer 2018 und 2019 erinnert der Verband an die Wohlfahrtswirkung öffentlicher Grünflächen von Parks über Straßenbegleitgrün bis hin zur Gebäudebegrünung. „Investitionen in die grüne Infrastruktur sind sichtbare Zeichen für Vertrauen in die Zukunft und die beste Vorsorge für kommende Belastungen unserer Städte und Gemeinden“, erläutert der bayerische Verbandspräsident. Demnach seien auch beim Thema Klimaschutz und insbesondere zur Erreichung der Klimaziele ordnungsrechtliche Maßnahmen gefragt. Hieran knüpft der Präsident an und appelliert: „Aufschieben löst keine Probleme, Städte und Gemeinden müssen gerade jetzt zukunftsgerichtet agieren und mit gutem Beispiel vorangehen.“ Gerade jetzt in der Krise gelte es, Zuversicht zu zeigen und die richtigen Entscheidungen zu treffen.
Der Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Bayern e. V. (VGL Bayern) ist der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband für die Branche Garten- und Landschaftsbau in Bayern. Der Branchenumsatz betrug 1,215 Milliarden Euro in 2019. Die Mitgliedschaft für gewerbliche Unternehmen erfolgt auf freiwilliger Basis und erfordert einen Fachkundenachweis sowie die Erbringung von Qualitätsnachweisen. Arbeitsschwerpunkte des VGL Bayern sind Rechts- und Fachberatung, Förderung der Ausbildung, Presse-/Öffentlichkeitsarbeit sowie die Vertretung der Arbeitgeberinteressen in Wirtschaft und Politik.
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