Die Masken dienen nicht, wie vielfach fälschlich angenommen, dem Eigenschutz, sondern sollen eine Übertragung vom Träger auf Dritte vermeiden. Sinnvoll und notwendig im täglichen Leben ist es, Abstand zum Gegenüber zu wahren und den Mindestabstand von 1,5 Metern auch einzuhalten. Masken sind erforderlich, wenn dieser Abstand nicht eingehalten werden kann. Dies ist vor allem im medizinischen Bereich der Fall, insbesondere bei operativen Eingriffen. Denn trotz des Verzichts auf plan- und aufschiebbare Eingriffe gibt es immer noch eine Vielzahl von notwendigen und lebensrettenden Operationen, die medizinisch absolut indiziert sind.
„Wir weisen deswegen daraufhin, dass Schutzmasken für den medizinischen Gebrauch primär den Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeheimen vorbehalten sein sollten in Zeiten, in denen diese Medizinprodukte nur schwer zu beschaffen sind“, so Prof. Dr. med. Dr. med. h.c. H.-J. Meyer, Präsident des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgen (BDC) und Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (DGCH). „Eine Priorisierung bei der Zuteilung medizinischer Schutzmasken ist dringend geboten.“
Um nicht Ärzte und Pflegepersonal sowie Patienten, die erkrankungsbedingt zur Risikogruppe gehören, zu gefährden, müssen Schutzmasken, sofern sie überhaupt beschafft werden können, vordringlich dem medizinischen Versorgungssektor zugeteilt werden – bevor sie anderenorts zwar sinnvoll, aber nicht zwingend verbraucht werden. Insgesamt begrüßt der BDC jede Vorsichtsmaßnahme, die die weitere Ausbreitung des Corona-Virus eindämmt, so zum Beispiel das Tragen selbstgefertigter Masken.
Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC) ist mit über 17.500 Mitgliedern die größte europäische Chirurgenvereinigung. Er vertritt die berufspolitischen Interessen deutscher Chirurginnen und Chirurgen in Klinik und Praxis.
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