Die Ausschreibung der UKW-Frequenz 87,9 MHz mit Sendestandort Berlin-Alexanderplatz war notwendig, da die Zulassung von STAR FM im Jahr 2013 bereits einmal verlängert worden war. Über eine erneute Zulassung und Zuweisung wird auf Grundlage von § 21 des Staatsvertrags über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich der Medien (MStV) im Rahmen einer Neuausschreibung entschieden. Für Ausschreibungen gelten die Auswahlkriterien des § 33 MStV. Zusätzlich ist das Interesse des bisherigen Veranstalters, das Programm mit den von ihm geschaffenen personellen und sachlichen Mitteln weiterzuführen, angemessen zu berücksichtigen (§ 32b Abs. 2 S. 3 MStV).
Der mabb-Medienrat hatte die Ausschreibung der Frequenz 87,9 MHz in seiner Sitzung am 3. Dezember 2019 beschlossen. Bis zum 17. Januar 2020 konnten die Anträge bei der mabb eingereicht werden. Neben STAR FM hatten sich JOKE FM, ROCK ANTENNE Berlin, RADIO ARABICA, MEGA 80’s Berlin und 87.9 eagle fm – berlins electronic radio beworben.
Die mabb ist die gemeinsame Medienanstalt der Länder Berlin und Brandenburg. Ihre Regulierungsaufgaben nimmt sie bei bundesweiten Veranstaltern und Plattformen zusammen mit den gemeinsamen Organen der Medienanstalten der Länder wahr. Entsprechend ihrem gesetzlichen Auftrag fördert die mabb in Berlin und Brandenburg Medienkompetenz und
-ausbildung sowie Projekte für neue Übertragungstechniken. Der Erfüllung dieser Aufgaben dienen als Einrichtungen in Trägerschaft der mabb ALEX Berlin und das Medieninnovationszentrum Babelsberg (MIZ). www.mabb.de
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