Der Mangel an persönlicher Schutzausrüstung werde immer dringlicher – ganz besonders in der haus- und fachärztlichen Versorgung, der stationären Langzeitpflege, im Rettungsdienst und auch bei ambulanten Pflegediensten. Diese Bereiche seien versorgungsrelevant. Die Beschäftigten im Gesundheitswesen sowie deren Patientinnen und Patienten hätten ein Recht, wirksam und verlässlich vor Infektionen geschützt zu werden, so der Präsident.
Erst dann könne darüber nachgedacht werden, eine generelle Maskenpflicht einzuführen. Das alleinige Tragen von Masken ersetze keinesfalls die allgemeinen Hygieneregeln wie Abstand halten, Händedesinfektion, Husten- und Niesetikette sowie das Einhalten der Kontaktbeschränkungen, so der Präsident.
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