Zur Umsetzung der Entsenderichtlinie in deutsches Recht erklärt die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände:
Die deutsche Wirtschaft, die Unternehmen und ihre Arbeitnehmer stehen durch die Corona-Krise vor existentiellen Herausforderungen. Das letzte, was die deutsche Wirtschaft nun braucht, sind weitere Regulierungsmaßnahmen und Einschränkungen.
Dazu gehört ganz besonders auch die Umsetzung der Entsenderichtlinie in deutsches Recht. Gerade jetzt darf die Arbeitnehmerfreizügigkeit auf dem Binnenmarkt nicht in Frage gestellt werden, darf man Unternehmen nicht noch mehr Steine in den Weg legen.
Ein Belastungsmoratorium ist deshalb das Gebot der Stunde. Der Bundesrat sollte daher in seiner heutigen Sitzung die Bundesregierung auffordern, die nötigen Schritte für eine Verschiebung der Umsetzung der Entsenderichtlinie in den Sommer 2021 einzuleiten.
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