Politik muss Entwicklung der gesamten Belastung der Beitragszahler in den Blick nehmen
Die vereinbarten Empfehlungen der Rentenkommission sind zwar in wesentlichen Teilen vage, sie stehen allerdings den notwendigen Veränderungen in der Rentenversicherung auch nicht entgegen. Die Empfehlungen lassen damit den Weg offen, um den drohenden Beitragssatzanstieg in der Rentenversicherung wirksam zu begrenzen und damit die Rentenversicherung langfristig finanzierbar zu halten. Der Gesetzgeber muss diese Chance nun aber auch nutzen.
Wichtig ist insbesondere, dass die Kommission an der bestehenden Rentenformel und damit auch am Nachhaltigkeitsfaktor festhält. Zu begrüßen ist auch, dass die weitere Anhebung der Regelaltersgrenze über 67 Jahre hinaus nicht tabuisiert wird, sondern ein fester Fahrplan vorgegeben wird, wann und wie darüber entschieden werden soll.
Eine für die Zukunft sehr sinnvolle Neuerung ist die empfohlene Berichtspflicht der Bundesregierung über die künftige Entwicklung des Gesamt-Sozialversicherungsbeitragssatzes. Für die Frage, welche Belastung den Beitragszahlern zugemutet werden kann, ist schließlich nicht allein der Rentenbeitragssatz maßgeblich. Endlich muss die Politik damit die Entwicklung der gesamten Belastung der Beitragszahler in den Blick nehmen und darauf reagieren. Das ist dringend notwendig, denn die Gesamtbeitragsbelastung droht von derzeit knapp 40 Prozent der Löhne und Gehälter auf rund 50 Prozent in 2040 zu steigen.
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