Azubi-Abschluss- und Weiterbildungs- Prüfungen verschoben

Die Industrie- und Handelskammern (IHKs) verschieben deutschlandweit die für April und Mai geplanten schriftlichen Azubi-Abschlussprüfungen in den Sommer 2020. Hiervon sind rund 210.000 Auszubildende betroffen. Bis einschließlich Mai finden auch keine IHK-Weiterbildungsprüfungen statt. Alle Termine werden jedoch nachgeholt.

Mit der Verschiebung entspricht die IHK-Organisation den Vorgaben in einzelnen Bundesländern, die es faktisch unmöglich machen bundesweit einheitliche Prüfungen ordnungsgemäß abzuhalten.

Die am 27. März 2020 vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) veröffentlichen Termine für die schriftlichen IHK-Ausbildungsprüfungen gelten nicht für Baden-Württemberg. Zwar verschieben die IHKs in Baden-Württemberg die für Anfang Mai geplanten schriftlichen Azubi-Abschlussprüfungen ebenfalls in den Sommer 2020, allerdings gelten für Baden-Württemberg gesonderte Termine.

Ausbildungsprüfungen

Die Termine für die gemeinsamen schriftlichen Ausbildungsprüfungen in Baden-Württemberg werden in der kommenden Woche mit dem Kultusministerium und allen zuständigen Stellen in Baden-Württemberg festgelegt. Alle Betriebe, Umschulungsstätten, Auszubildenden und Umschüler werden über die neuen Zeitpläne zeitnah von den jeweiligen IHKs informiert. Die IHK Heilbronn-Franken wird die Zeitpläne für die schriftlichen Abschlussprüfungen bis spätestens 3. April 2020 auf ihrer Homepage veröffentlichen.

Die Termine für die praktischen und mündlichen Prüfungen werden auf die neuen schriftlichen Termine angepasst und ebenfalls zeitnah den Betroffenen mitgeteilt.

Prüfungsteilnehmer, die im Frühjahr 2020 für die Abschlussprüfung Teil 1 angemeldet waren und diese nicht ablegen konnten, können ihre Prüfung im Herbst 2020 nachholen.

Weiterbildungsprüfungen

Bis einschließlich Mai finden auch in Baden-Württemberg keine IHK-Weiterbildungsprüfungen statt. Diese werden zwischen Juni und August nachgeholt. Die Ausbildereignungsprüfungen werden wieder ab dem 15. Juni 2020 angeboten. Darauf haben sich die zuständigen IHK-Gremien bundesweit verständigt.

Hintergrund

In Baden-Württemberg gibt es zwischen dem Kultusministerium und den IHKs eine „Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung des schriftlichen Teils“ der Schulabschlussprüfung und der Abschlussprüfung in anerkannten Ausbildungsberufen. Dabei werden für die schriftliche Abschlussprüfung gemeinsame Prüfungsaufgaben gestellt.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Industrie- und Handelskammer Heilbronn-Franken
Ferdinand-Braun-Straße 20
74074 Heilbronn
Telefon: +49 (7131) 9677-0
Telefax: +49 (7131) 9677-199
http://www.heilbronn.ihk.de

Ansprechpartner:
Dr. Detlef Schulz-Kuhnt
Kommunikation
Telefon: +49 (7131) 9677-106
Fax: +49 (7131) 9677-243
E-Mail: pr@heilbronn.ihk.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel