Durch das neue Gesetz zur Abmilderung der Pandemiefolgen hat der Gesetzgeber ein Moratorium für Mietschuldner mit noch nicht absehbaren Folgen aufgelegt. Aber auch hier wird nur ein Aufschub von drei Monaten bei der Mietzahlung gesetzlich verordnet – deshalb ist der schnelle Dialog mit der Genossenschaft im Problemfall wichtig.
In der jetzigen Situation muss neben der Vermeidung von Ansteckungen vor allem die Wirtschaft in Gang gehalten werden. Aktionistische Maßnahmen – auch im Rahmen der Gesetzgebung – sind fehl am Platz. Die Genossenschaften stehen deshalb zu ihren vertraglichen Verpflichtungen mit zahlreichen Handwerkern und Lieferanten. Die Leipziger Wohnungsgenossenschaften bilden einen wichtigen Stabilitätsfaktor der Stadt. Von ihren Investitionen und Ausgaben hängen eine große Zahl von Betrieben, Arbeitsplätzen und Familien ab. Sie werden auch in den kommenden Wochen und Monaten als verantwortungsvolle Auftraggeber handeln.
An die Politik in Stadt, Land und Bund ergeht die Bitte, neben dem gesundheitlichen Schutz alles zu tun, um die Wirtschaftskreisläufe am Leben zu erhalten. Hier steht vor allem die Sicherung der Zahlungsfähigkeit von Privatpersonen und Unternehmen im Fokus. Kausalketten zur Erhaltung der wirtschaftlichen Stabilität dürfen nicht durchbrochen werden. Gelingt dies nicht, droht neben der gesundheitlichen auch eine gesellschaftliche Krise größeren Ausmaßes.
Zu diesem Zweck sollte der auf Bundes- wie auf Landesebene initiierte „Sicher-Wohnen-Fonds“ unterstützt werden, der Mietzahlungsausfälle abdeckt und bedürftige coronageschädigte Mieter, welche nicht Transferleistungen beziehen, unterstützt. Andernfalls werden die Mietausfälle – für Sachsen auf sechs Monate geschätzt rund 85 Mio. EUR – auch für viele Vermieter existenziell bedrohlich. Die selbstverständliche soziale Ausrichtung der Wohnungsgenossenschaften muss daher von entsprechenden Maßnahmen flankiert werden.
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