Die Auswirkungen der Coronakrise bedrohen die Musiklehrerinnen und Musiklehrer in selbständiger Tätigkeit massiv in ihrer Existenz. In der Regel müssen sich die freiberuflich Unterrichtenden selbstständig versichern und werden auch nur für die gegebenen Stunden honoriert. Für den Instrumental- und Vokalunterricht ist der Präsenzbetrieb im Grundsatz die Voraussetzung, das Unterrichten übers Netz kann nur additiv im Sinne einer betreuenden Funktion erfolgen. Durch die derzeitigen Maßnahmen zur Verlangsamung der Verbreitung des Coronavirus entfällt der Präsenzunterricht für Wochen, möglicherweise für Monate.
Hierzu Prof. Martin Maria Krüger, Präsident des Deutschen Musikrates: „Die freiberuflichen Musiklehrenden sichern einen Großteil des Instrumental- und Vokalunterrichts in unserem Land. Sie sind in den meisten Fällen sozial nicht bzw. nur rudimentär abgesichert und befinden sich mit ihrem Jahresbruttoeinkommen häufig in einer ohnehin schon als prekär zu bezeichnenden Beschäftigungssituation. Der Deutsche Musikrat fordert Länder und Gemeinden auf, die Angehörigen dieses Berufsstandes, der für unsere kulturelle Vielfalt so bedeutsam ist, in ihren Existenzen zu sichern.
Der Deutsche Musikrat hat sich seit Anfang März für unbürokratische und rasche Lösungen engagiert. Wir sind froh über das von der Bundesregierung beschlossene und vom Bundestag und Bundesrat in dieser Woche zu beratende Hilfspaket und danken der Kulturstaatsministerin für ihr erfolgreiches Eintreten für die Kulturschaffenden.“
Weiterführende Informationen finden Sie auf https://www.musikrat.de/musikpolitik/corona.
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