Nachdem einige Praxen mitgeteilt hatten, dass sie aufgrund fehlender persönlicher Schutzausrüstung (Mundschutz, Handschuhe) bzw. Desinfektionsmittel sowie wegen Ausfällen beim Praxispersonal bereits jetzt oder in Kürze nicht mehr behandlungsfähig sind, hat die KZVB umgehend reagiert. In einem Sonderrundschreiben wurden alle Praxen gebeten, die noch behandlungsfähig sind, dies der KZVB mitzuteilen. Praxen, die den Betrieb vorübergehend einstellen müssen, sollten dies ebenfalls an die KZVB melden. Innerhalb von zwei Tagen sind rund 1.000 Praxen dieser Aufforderung gefolgt. Das erfreuliche Ergebnis: Rund 80 Prozent dieser Praxen verfügen weiterhin über die notwendige Ausstattung (Mundschutz, Handschuhe, Schutzbrille und Desinfektionsmittel) und nehmen am Notdienst unter der Woche teil.
„Wir danken den Kolleginnen und Kollegen für dieses klare Signal in einer noch nie dagewesenen Krisensituation. Der Berufsstand hält zusammen und kommt seiner ethischen Verpflichtung nach. Wir können die Versorgung der Patienten in Bayern dadurch weiter aufrechterhalten“, erklärt Christian Berger, Vorsitzender des Vorstands der KZVB und Präsident der BLZK.
Aufgrund der begrenzten Vorräte an Mundschutz, Handschuhen und Desinfektionsmitteln sowie zur Vermeidung unnötiger Sozialkontakte bittet die KZVB darum, aufschiebbare Behandlungen auf die Zeit nach Ende der Schulschließung zu verschieben. Die Entscheidung darüber trifft in jedem Einzelfall der behandelnde Zahnarzt gemeinsam mit dem Patienten.
Patienten, die einen Zahnarzttermin brauchen, werden gebeten, zunächst telefonisch ihren Hauszahnarzt zu kontaktieren. Sollte diese Praxis den Betrieb unterbrochen haben, können Schmerzpatienten eine der Praxen aufsuchen, die sich für den Notdienst unter der Woche gemeldet hat. Auch diese Praxen sollen vor einer Behandlung telefonisch kontaktiert werden.
Der zahnärztliche Notdienst unter der Woche ist vor allem für Notfälle und Schmerzpatienten gedacht. Angesichts der Corona-Pandemie bittet die KZVB darum, die Notdienstpraxen nicht mit aufschiebbaren Behandlungen zu belasten.
Patienten, die unter Quarantäne stehen, und/oder infiziert sind, wenden sich bitte an das zuständige Gesundheitsamt. Dort werden Listen spezieller Schwerpunktzentren erstellt.
Die Bayerische Landeszahnärztekammer (BLZK) ist die gesetzliche Berufsvertretung der über 16.500 bayerischen Zahnärzte. Sie setzt sich aktiv für Rechte und Interessen der Zahnärzte sowie für Förderung, Erhaltung und Wiederherstellung der Mundgesundheit der Bevölkerung ein. Dabei steht sie für Qualität in der Zahnmedizin als Ergebnis wissenschaftlich begründeter Präventions- und Behandlungskonzepte, die sich an der Individualität des einzelnen Patienten orientieren. Der Patientenschutz ist ein vorrangiges Anliegen der Bayerischen Landeszahnärztekammer.
Die KZVB ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Mitglieder sind die rund 10.000 bayerischen Vertragszahnärzte, also die Zahnärzte, die berechtigt sind, Leistungen über die gesetzliche Krankenversicherung abzurechnen. Die KZVB stellt die flächendeckende zahnmedizinische Versorgung für die mehr als zehn Millionen gesetzlich Krankenversicherten in Bayern sicher, organisiert den zahnärztlichen Notdienst und rechnet die zahnärztlichen Leistungen mit den gesetzlichen Krankenkassen ab.
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