IKK e.V. begrüßt das COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz

Die Innungskrankenkassen begrüßen die gestern im Kabinett mit dem COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz verabschiedete rasche Finanzierungshilfe für die Krankenhäuser. Damit erhalten die Krankenhäuser mit rund 8,7 Milliarden Euro eine wichtige Unterstützung zur Versorgung ihrer Patienten und unserer Versicherten sowie Planungssicherheit in dieser Krise. Das Gesetz sieht u.a. vor, dass der Bund in diesem Jahr etwa 2,8 Milliarden Euro bereitstellt, Für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) entstehen durch das Hilfspaket im Krankenhausbereich in diesem Jahr geschätzte Mehrausgaben in Höhe von rund 5,9 Milliarden Euro, von denen   1,5 Milliarden Euro direkt aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds finanziert werden.

„In dieser außergewöhnlichen Krise müssen und wollen wir gemeinsam natürlich alles Notwendige für die Sicherstellung einer ausreichenden Versorgung unserer Versicherten tun“, erklärt Hans-Jürgen Müller, Vorstandsvorsitzender des IKK e.V. „Die Absicherung der Versorgung muss an erster Stelle stehen, doch gehört zu einem verantwortlichen Umgang mit Beitragsmitteln auch, im Nachgang Rechenschaft über die Verwendung der Mittel zu erhalten. Hier muss der gesetzlich vorgesehene Beirat praktikable Lösungen finden.“ Der Vorstandsvorsitzende sieht darüber hinaus große Corona-bedingte Mehraufwände auf die Kassen zukommen. „Wir regen an, dass diese wettbewerbsneutral gegenfinanziert werden sollten, denn in Krisenzeiten geht Solidarität vor Wettbewerb“, so Müller.

Hans Peter Wollseifer, Vorstandsvorsitzender des IKK e.V., lobt die im Gesamtpaket enthaltenen flexiblen und unbürokratischen Hilfen für Leistungserbringer wie für Arbeitgeber und regt an, dass die GKV in Abstimmung mit der Renten- und Arbeitslosenversicherung Wege findet, Betriebe zu entlasten, die aufgrund der Corona-Krise in Schieflage geraten. „Es geht darum, die Versorgung sicher zu stellen und die Wirtschaftsstrukturen, insbesondere die Klein- und Mittelbetriebe für die Zeit nach der Krise zu erhalten, indem beispielsweise flexible Möglichkeiten der Stundung von Sozialbeiträgen gefunden werden“, erläutert Wollseifer.

Wichtig ist den Innungskrankenkassen, dass in dieser Krisenzeit alle gesetzlichen Krankenkassen gemeinsam an einem Strang ziehen. „Wir sollten unsere wettbewerbsorientierten Aktivitäten in dieser Zeit hinten anstellen und uns primär um die Bewältigung dieser Krise kümmern. Dies gelingt uns am besten, wenn wir in der GKV unsere Kräfte bündeln. Wettbewerb sollten wir in anderen Zeiten betreiben“, betonen die Vorsitzenden der Innungskrankenkassen.

Über den IKK e.V.

Der IKK e.V. ist die Interessenvertretung von Innungskrankenkassen auf Bundesebene. Der Verein wurde 2008 gegründet mit dem Ziel, die Interessen seiner Mitglieder und deren 5,1 Millionen Versicherten gegenüber allen wesentlichen Beteiligten des Gesundheitswesens zu vertreten. Dem IKK e.V. gehören die BIG direkt gesund, die IKK Brandenburg und Berlin, die IKK classic, die IKK gesund plus, die IKK Nord sowie die IKK Südwest an.

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