Steffi Radack-Müller, Gründerin und Partnerin bei Müller Radack Schultz: „Im Bereich Immobilienwirtschaft sind durch die aktuellen Einschränkungen des öffentlichen Lebens besonders Mieter wie Restaurants, Bars, Kinos und aus den Bereichen Handel, Touristik und Kultur betroffen. Den Gewerbemietern in Form von Kapitalgesellschaften, die von der Krise betroffen sind, raten wir, öffentliche Hilfen unverzüglich zu beantragen. Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht ist deswegen zudem eine große Erleichterung.“
Da die von der Bundesregierung beschlossenen Hilfsmaßnahmen im Falle einer möglichen Insolvenz zu spät kommen könnten und damit die gesetzliche Insolvenzantragspflicht innerhalb von drei Wochen greifen würde, ist die Aussetzung dieser Pflicht eine große Hilfe für betroffene Unternehmen.
„Vermieter müssen sich jetzt zudem darauf einstellen, dass Mieten für eine kritische Zeit verspätet geleistet werden oder ausfallen können“, so Radack-Müller abschließend.
Die Kanzlei Müller Radack Schultz Rechtsanwälte Notare wurde vor 30 Jahren gegründet und ist heute mit rund 50 Mitarbeitern in Berlin auf die Bereiche Immobilien- und Wirtschaftsrecht spezialisiert. Neben dem renommierten und leistungsstarken Notariat mit nunmehr drei Notaren umfassen die anwaltlichen Dienstleistungsschwerpunkte in der Immobilienwirtschaft Grundstückstransaktionen, Milieuschutzgebiet und Vorkaufsrechte, öffentliches Bau- und Bauplanungsrecht, privates Bau- und Architektenrecht, Projektentwicklung und Bauträgerrecht, Wohnraum- und Gewerbemietrecht sowie Wohnungseigentumsrecht. Damit bietet die Kanzlei fundierte und umfassende anwaltliche Betreuung und notarielle Expertise im Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht. www.mueller-radack.com.
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