Die Stadt Kreuztal habe die Brauerei bereits verpflichtet, den Nachweis zu führen, dass nur unbelasteter Boden gelagert wurde, wie es in einer Nebenbestimmung der Baugenehmigung des Jahres 2017 angeordnet worden ist. Hierzu seien der Stadt Kreuztal und dem Bauherrn Empfehlungen seitens der Unteren Bodenschutzbehörde des Kreises gegeben worden, wie dieser Nachweis zu führen sei. Damit dürften die von der Stadt Kreuztal gegenüber der NI bereits angekündigten nachträglichen Beprobungen des Haufens und die Auswertung von deren Untersuchungen gemeint sein. Auch sei in dem Schreiben des Kreisumweltdezernenten Arno Wied die Rede davon, dass die der Brauerei erteilte Baugenehmigung von der Stadt Kreuztal nun angepasst werde, ohne dass dies näher erläutert worden sei.
Die NI hatte den Kreis Siegen-Wittgenstein Anfang März aufgefordert, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, weil es sich bei dem gelagerten Erdaushub um ein von der zuständigen Immissionsschutzbehörde (Bezirksregierung Arnsberg) nicht genehmigtes Abfalllager handelt.
"An dieser Einschätzung hat sich durch das Schreiben des Umweltdezernenten des Kreises Siegen-Wittgenstein, Herrn Arno Wied, nichts geändert", erklärte der Vorsitzende der NI, Harry Neumann. Die NI werde jetzt erst einmal Akteneinsicht beim Kreis beantragen, um dann vor Monatsende zu entscheiden, ob sie gegen den Kreis Siegen-Wittgenstein wegen Untätigkeit oder die Stadt Kreuztal wegen der unrechtmäßigen Baugenehmigung für die Lagerung oder sogar gegen beide Behörden Klage beim Verwaltungsgericht Arnsberg einreicht, um die illegale Lagerung der ca. 45.000 m³ Erdmassen möglichst zeitnah zu beenden.
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