Baustellen sollen unter Einhaltung der Schutz- und Hygienevorschriften den Betrieb aufrechterhalten können. Mit diesem klaren Statement setzt der Bundesrat ein wichtiges Signal für die Baubranche und gegen in den letzten Tagen laut gewordene Forderungen nach generellen Baustellenschliessungen. Der Schweizerische Baumeisterverband unterstützt dieses differenzierte Vorgehen. Dieser Entscheid ist ein Appell an die Baubranche, die Schutzmassnahmen mit Hochdruck einzufordern. Der SBV setzt sich mit vollem Engagement dafür ein, dass diese Massnahmen umgesetzt werden und appelliert an die Bauunternehmen, alle notwendigen Vorkehrungen rasch zu treffen. Ist dies auf bestimmten Baustellen nicht möglich, liegt es in der Verantwortung von Bauherrn und Bauunternehmen, gemeinsam über die Unterbrechung der Arbeiten oder die Schliessung der Baustelle zu entscheiden.
Der SBV begrüsst die Soforthilfemassnahmen für die Wirtschaft in der Höhe von insgesamt 42 Milliarden Franken. Die Hilfsinstrumente zur Bekämpfung von Liquiditätsengpässen sowie der einfache Zugang zur Kurzarbeit muss auch für die Bauunternehmen offen sein, die aufgrund der Corona-Krise in eine Notlage geraten. Der Schweizerische Baumeisterverband begrüsst explizit, dass auch für Lernende Kurzarbeit angemeldet werden kann. Die Kurzarbeit ist ein wichtiges Instrument, gerade für Betriebe, die wegen gesetzlicher Regelungen, Lieferengpässen oder fehlendem Personal Baustellen schliessen müssen. Die Löhne sollten damit gesichert sein. Sie stellen aber nur 30 bis 40 Prozent aller Kosten dar. Damit die Existenz von Betrieben und damit Arbeitsplätzen auch mittelfristig gewährleistet ist, muss auch genügend Liquidität zur Verfügung stehen. Der SBV appelliert an die Banken, die Kredite im Bedarfsfall unbürokratisch und rasch an anfragende Baubetriebe zu gewähren.
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