Häusliche Quarantäne für Rückkehrer bestimmter Berufsgruppen

Für Angehörige bestimmter Berufsgruppen, die aus Coronavirus-Risikogebieten zurückkehren, hat das Hessische Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) eine 14-tägige Quarantäne angeordnet. Dies betrifft beispielsweise Angehörige des Polizeivollzugsdienstes, Angehörige von Feuerwehren, Bedienstete von Rettungsdiensten, medizinisches Personal oder Helferinnen und Helfer des Katastrophenschutzes, die sich in den 14 Tagen vor Inkrafttreten der Verordnung oder danach in Risikogebieten für Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus aufgehalten haben. Dies sei, so teilt das HMSI mit, nötig, um die Infektionskette in Berufsgruppen wichtiger Bereiche zu unterbrechen.

Wie das Bundesgesundheitsministerium und das Robert Koch Institut mitteilen, werden momentan Italien, Österreich (Bundesland Tirol), Spanien (Madrid), Frankreich (Region Grand Est, mit dem Elsass, Lothringen und Champagne-Ardenne) sowie die Schweiz als Risikogebiete eingestuft.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn fordert außerdem dazu auf, dass alle Rückkehrer, die sich in den vergangenen 14 Tagen in Österreich oder der Schweiz aufgehalten haben, unnötige soziale Kontakte vermeiden und zwei Wochen zu Hause bleiben. „Dieser Empfehlung schließen wir uns an. Es ist dabei zweitranging, ob man Symptome aufweist oder nicht, denn so kann man sich selbst und sein Umfeld vor dem Virus schützen“, teilt Gesundheitsdezernent Dr. Jens Mischak mit.

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