● Die zentralen Gegenparteien (CCPs) stellen planmäßig im Juni 2020 von einem EONIA-basierten auf ein €STR-bezogenes Diskontierungsschema um. Daraus ergeben sich spezielle Fragen zu Swaption-Produkten, sofern das Ausübungsdatum dieser Kontrakte nach dem Umstellungsdatum der CCPs liegt.
● Es wird Feedback dazu erbeten, ob eine freiwillige Ausgleichszahlung für Altbestände an Swaptions, die von der Umstellung des Diskontierungsschemas der CCPs auf €STR betroffen sind, empfohlen werden soll.
Die Arbeitsgruppe zu risikofreien Euro-Zinssätzen hat heute eine öffentliche Konsultation darüber eingeleitet, ob sie aufgrund der vorgesehenen Umstellung von EONIA auf den Euro Short-Term Rate (€STR) Empfehlungen zum Umgang mit speziellen Fragen im Zusammenhang mit Swaption-Produkten1 abgeben soll.
Aus der planmäßig im Juni 2020 vorgesehenen Umstellung der CCPs von einem EONIA-basierten auf ein €STR-bezogenes Diskontierungsschema ergeben sich spezielle Fragen zu Swaption-Produkten. Sofern das Ausübungsdatum dieser Kontrakte nach dem Umstellungsdatum der CCPs liegt, kann sich die Bewertung der Kontrakte infolge der Umstellung der Diskontierung von EONIA auf €STR ändern. Allerdings findet der Mechanismus der CCPs zur Leistung von Ausgleichszahlungen hierauf keine Anwendung, da die Kontrakte bilateral sind und nicht gecleart werden.
Im Rahmen dieser Konsultation der Arbeitsgruppe zu risikofreien Euro-Zinssätzen wird Feedback zu der Frage erbeten, ob sie Empfehlungen zu einem freiwilligen Barausgleich (oder dem Fehlen eines solchen) zwischen den bilateralen Gegenparteien derartiger Swaption-Kontrakte abgeben soll.
Während sich diese Konsultation nur auf in Euro denominierte Kontrakte bezieht, führt das US-amerikanische Alternative Reference Rates Committee (ARRC) für auf US-Dollar lautende Kontrakte eine ähnliche Konsultation durch, in der übereinstimmende Erklärungen und Fragen enthalten sind, sodass die Marktteilnehmer in beiden Fällen konsistent antworten können.
Die Konsultation erfolgt im Anschluss an einen Bericht zur Übertragung der Marktliquidität von EONIA-bezogenen Cash-Produkten und Derivaten auf den €STR, den die Arbeitsgruppe im Februar 2020 veröffentlicht hat.
Antworten auf diese Konsultation werden bis zum 3. April 2020, 17:00 Uhr MEZ, an EuroRFR@ecb.europa.eu erbeten. Eine Zusammenfassung der eingegangenen Antworten wird von der EZB und der Europäischen Kommission erstellt und auf der Website der EZB veröffentlicht sowie in der Sitzung der Arbeitsgruppe am 21. April 2020 erörtert.
Zur Arbeitsgruppe zu risikofreien Euro-Zinssätzen
Die Arbeitsgruppe zu risikofreien Euro-Zinssätzen, deren Sekretariat von der Europäischen Zentralbank gestellt wird, ist eine von Branchenvertretern geleitete Gruppe, die 2018 von der EZB, der belgischen Finanzaufsichtsbehörde (FSMA), der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) und der Europäischen Kommission gegründet wurde. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, alternative risikofreie Zinssätze sowie entsprechende Umstellungsmöglichkeiten zu identifizieren und zu empfehlen. Am 13. September 2018 empfahl die Arbeitsgruppe den €STR als neuen risikofreien Euro-Zinssatz. Der €STR bildet die Kosten für die unbesicherte Aufnahme von Euro-Tagesgeld im Großkundengeschäft von Banken im Euroraum ab und wird von der EZB seit dem 2. Oktober 2019 bereitgestellt. Der Fokus der Arbeitsgruppe liegt nun auf der Einführung und Verwendung des €STR anstelle des EONIA und der Analyse von Ersatzlösungen für den EURIBOR.
[1] Bei einer Zins-Swaption handelt es sich um einen Derivatekontrakt, bei dem der Käufer gegen Zahlung einer Prämie berechtigt, aber nicht verpflichtet ist, mit dem Verkäufer zu oder bis zu einem zukünftigen Termin eine bestimmte Zinsswap-Vereinbarung abzuschließen.
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