„Die Städte befürworten den Ausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder. Beim Wechsel von der Kita zur Grundschule darf es für Familien keinen Bruch im Betreuungsangebot geben. Klug wäre es, einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in den Schulgesetzen der Länder zu regeln. Denn Schule und Betreuung müssen Hand in Hand gehen. Es muss außerdem berücksichtigt werden, dass es bereits sehr unterschiedliche Betreuungsangebote und Rechtsansprüche auch für die Altersgruppe der Schulkinder in den Bundesländern gibt. Auf diese muss aufgebaut werden.
Die Städte kritisieren deshalb, dass die Bundesregierung einen Rechtsanspruch im Jugendhilferecht regeln und bei den Kommunen ansiedeln will. Das ist der falsche Ansatz – auch wenn das Gesetz dazu heute noch nicht im Bundestag vorliegt. Die Ganztagsbetreuung im System Schule zu sichern, ist der deutlich bessere Weg, die Bildungs- und Teilhabechancen von Schulkindern durch individuelle Förderung zu verbessern. Gleichzeitig lässt sich so für Eltern die Vereinbarkeit von Arbeit und Familie erleichtern.
Weil Bund und Länder einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Jugendhilferecht einführen wollen, müssen sie einen erheblich größeren Anteil an den Investitionskosten übernehmen und sich dauerhaft an den Betriebskosten beteiligen. Die bisher vom Bund in einem Sondervermögen eingeplanten Mittel von 2 Milliarden Euro decken nur einen kleinen Teil der notwendigen Investitionen von 7,5 Milliarden Euro.
Das Deutsche Jugendinstitut (DJI) hat im Auftrag von Bund und Ländern die notwendigen Investitionskosten bis zum Jahr 2025 auf 7,5 Milliarden Euro und die jährlichen Betriebskosten auf 4,4 Milliarden Euro geschätzt. Laut DJI müssen rund 1 Million zusätzliche Betreuungsplätze geschaffen werden, um einen Rechtsanspruch für Grundschulkinder umzusetzen.
Für einen umfassenden Rechtsanspruch, wie ihn die Koalition bis zum Jahr 2025 plant, wird es trotz aller Anstrengungen kaum gelingen, ausreichend Fachkräfte mit den notwendigen pädagogischen Qualifikationen zu finden. Ein Ganztagesbetrieb macht zudem an den Schulen den Bau von zusätzlichen Räumen nötig für die Mittagsverpflegung, die individuelle Förderung von Schulkindern und mehr Freizeitmöglichkeiten. Das wird nur schrittweise möglich sein.
Die Kommunen brauchen einen realistischen Zeitplan und hinreichend Finanzmittel. Nur dann kann das Projekt Rechtsanspruch bundesweit gelingen.“
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