Mit dem GEG-Entwurf soll erstmalig die Grundlage geschaffen werden, um eine effiziente und nachhaltige Wärmeversorgung von Gebäuden in Form von Quartierslösungen umzusetzen. Michael Wübbels hat in der Anhörung diesen Ansatz begrüßt: “Damit wird der Blick vom Einzelgebäude auf das Quartier gerichtet. Durch einen ganzheitlichen Ansatz können neue Potenziale bei der lokalen Umsetzung der Energiewende gehoben werden. Geeignete Dachflächen zum Beispiel für Solarthermie können so für die Erfüllung der energetischen Gebäudeanforderungen des Quartiers – und nicht nur des Gebäudes, auf dem sie sich befinden – herangezogen werden. Das erhöht den Spielraum für die Akteure vor Ort, effiziente Lösungen für den Klimaschutz zu finden. Daher ist es wichtig, dass dieser Spielraum nicht durch zu pauschale rechtliche Vorgaben eingegrenzt wird. Hier bedarf es im Gesetzentwurf einer größeren Flexibilität”.
Michael Wübbels unterstrich in der Anhörung auch die Rolle der Stadtwerke bei der Umsetzung der Energiewende vor Ort: “Die Stadtwerke als Energiespezialisten sind schon heute ein gefragter Partner bei Quartierslösungen. Den von ihnen betriebenen Wärmenetzen kommt dabei als verknüpfendes Element, das die unterschiedlichen Wärmequellen untereinander und mit den Verbrauchern verbindet, eine besondere Rolle zu. Im GEG sollte daher auch geregelt werden, dass Wärmenetze, die vollständig mit Wärme aus erneuerbaren Quellen oder Abwärmequellen gespeist werden, einen Primärenergiefaktor von Null erhalten. Dadurch wird die politisch angestrebte Integration erneuerbarer Wärme und Abwärme in die Wärmenetze besser angereizt.”
Ein weiterer wichtiger Aspekt der Anhörung zum GEG waren die geplanten Regelungen zur Energieberatung. Aus VKU-Sicht ist die Einführung einer anlassbezogenen, verpflichtenden Energieberatung ein richtiger Ansatz: “Nur wer über den energetischen Zustand seines Hauses Bescheid weiß, kann eine sachgerechte Entscheidung über die unterschiedlichen Sanierungsansätze treffen. Allerdings sollte der Hauseigentümer Freiheit bei der Beraterwahl haben. Die vorgesehene Einschränkung im Gesetz ist nicht zielführend. Sie schließt die Mehrzahl der Energieberater, so auch die kommunale Unternehmen, aus.”, so Michael Wübbels.
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