Das Ministerium begründet den Gesetzesentwurf mit mehr Sicherheit. „Manipulationen des Passbilds durch Morphing und anschließende unerlaubte Grenzübertritte werden dadurch ausgeschlossen“, heißt es.
Viele Betriebe des Fotografenhandwerks sind deshalb beunruhigt, befürchten sie eine existenzielle Bedrohung, denn einerseits haben die Bürger nur eine Anlaufstelle bei der Beschaffung eines neuen Ausweises, andererseits ist das Foto, das auf dem Amt gemacht wird, günstiger als im Fotostudio um die Ecke. „Die Umsätze im Fotofachhandel sind seit Jahren rückläufig. Mit der Erstellung von Passbildern erzielen die Fotografen und Händler den höchsten Deckungsbeitrag, auf den sie zukünftig verzichten müssten“, so Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Reutlingen, Dr. Joachim Eisert. „Für die Fotografen ist das nicht der erste Schlag, den sie einstecken müssten. Nicht nur die Abschaffung der Meisterpflicht in diesem Handwerk vor 16 Jahren hat den Wettbewerb unendlich verzerrt, sondern auch die technologische Entwicklung durch die Digitalfotografie: selbst Portraitfotos, die auf dem Smartphone gemacht werden, muten professionell an. Von der Konkurrenz durch Drogeriemärkte und Passbildautomaten, die heutzutage schon in den Einwohnermeldeämtern aufgestellt sind, ganz zu schweigen.“
Käme dieses Gesetz, so Eisert weiter, bedeutete es das Aus für viele Fotostudios und Fotohändler. Arbeitsplätze würden vernichtet, Lehrstellen gestrichen werden.
Die Länder- und Verbändeanhörung zum Gesetzesentwurf läuft noch bis zum 28. Januar 2020. Die Handwerkskammer Reutlingen nimmt daher eine mit Nachdruck ablehnende Haltung zu diesem Gesetzentwurf ein und bittet die handwerklichen Dachverbände um Mithilfe bei seiner Verhinderung.
Die Handwerkskammer Reutlingen fordert, dass die bei ihr registrierten Meisterfotografen weiterhin das umfassende
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