- AvD nennt neue Regelungen für 2020
- Ausbau der Elektro-Förderung
- Novelle der StVO bringt höhere Bußgelder
Der Jahreswechsel ist nicht nur kalendarisch von Bedeutung, mit ihm treten auch eine Reihe von neuen Verkehrsregelungen und Vorschriften in Kraft. Der AvD sagt, was Verkehrsteilnehmer im
neuen Jahr zu erwarten haben.
Härtere Strafe für Gaffer
Macht jemand „eine Bildaufnahme, die in grob anstößiger Weise eine verstorbene Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt“ drohen künftig bis zu zwei Jahre Gefängnis. Am 13.11.2019 hat das Bundeskabinett eine Anpassung des Strafrechts mit schärferem Vorgehen gegen Gaffer und Schaulustige beschlossen. Das Verbot der Weitergabe von Fotos und Videos über unsoziale Netzwerke soll den Persönlichkeitsschutz bei Bildaufnahmen ausweiten. Nach Zustimmung des Bundestages soll das Gesetz noch im Jahresverlauf 2020 in Kraft treten.
Leichtkraftrad ab 15 Jahren
Alle Bundesländer dürfen jetzt selbst über das Mindestalter für den Moped-Führerschein entscheiden. In einem Modellversuch in den neuen Bundesländern wurde 15-Jährigen erlaubt, Kleinkrafträder, Mopeds und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 45 km/h der Führerschein-Klasse AM zu fahren – anstatt wie bisher erst ab 16 Jahren.
Abschaffung der gesonderten Automatik-Prüfung
Die EU-Kommission hat auf Betreiben des Bundesverkehrsministeriums (BMVI) die Abschaffung des Eintrags „Automatik“ bei der Fahrprüfung beschlossen. Eine zweite Prüfung für das Fahren von Kfz mit Schaltgetrieben entfällt. Die Prüflinge müssen aber zehn Fahrstunden auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe nachweisen können. Dabei muss ein Fahrlehrer seine Schüler einen 15minütigen Test absolvieren lassen, in dem Berg-Anfahren, Abbiegen, Vorfahrtssituationen und umweltschonende Fahrweise gesondert bestätigt werden. Die Regelung soll im Laufe des Jahres 2020 in Kraft treten.
Ab Dezember 2020 ist DAB+ in Neuwagen Pflicht
In Neuwagen eingebaute Radiogeräte in Deutschland müssen ab dem 21. Dezember 2020 digitale Hörfunk-Frequenzen des Standards DAB+ empfangen und wiedergeben können. Die Digital-Pflicht gilt auch für stationäre Radiogeräte. Mit der bisher fehlenden Marktdurchdringung dieses EU-Standards in der Bundesrepublik begründet der Bundesrat seine Entscheidung. Die Digitalisierung des Hörfunks hat für Anbieter von Rundfunkprogrammen zahlreiche Möglichkeiten, ihre Angebote bei gleicher Frequenzzahl zu vervielfältigen und bietet den Nutzern eine bessere Empfangsqualität.
Reform des EU-Reifenlabels
Reifen werden nach dem Willen der EU künftig besser sichtbar und genauer gekennzeichnet. Das 2012 eingeführte EU-Reifenlabel wird im Design an das EU-Energielabel angeglichen. Darauf hatten sich die EU-Staaten, das Europäische Parlament und die Europäische Kommission am 13.11.2019 geeinigt. Die EU erhofft sich, dass damit EU-Bürgern der Umstieg auf die energieeffizientesten Reifen erleichtert wird. Damit könnten die Autofahrer ihren Kraftstoffverbrauch deutlich senken, Geld sparen und die Umwelt schonen. Die notwendige Verordnung muss nun noch förmlich vom Europäischen Parlament und vom Rat verabschiedet werden. Im Jahr 2020 ist mit der Umsetzung zu rechnen. Spätestens 18 Monate nach diesem Zeitpunkt muss die neue Verordnung in allen Mitgliedstaaten angewendet werden.
Förderung von Elektrofahrzeugen wird verlängert und erhöht
Mit einem zusätzlichen „Umweltbonus“ will die Bundesregierung unter anderem einen Anreiz für den Kauf von Elektrofahrzeugen schaffen. In die Förderung einbezogen werden reine Batterieelektrofahrzeuge, von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge (Plug-In-Hybride) und Brennstoffzellenfahrzeuge sowie alle Fahrzeuge, die keine lokalen CO2-Emmissionen aufweisen und höchstens 50 g CO2-Emmissionen pro Kilometer verursachen. Neben Neufahrzeugen können auch „junge Gebrauchte“, die bisher weder als Firmenwagen noch als Dienstwagen des Ersterwerbers staatlich gefördert wurden, bei Zweitveräußerung eine Umweltprämie erhalten. Der Bonus soll für rein elektrische Fahrzeuge 6.000 Euro statt bisher 4.000 Euro betragen und für Plug-In-Hybride auf 4.500 Euro anstelle von 3.000 bisher erhöht werden, bei einem maximalen Nettolistenpreis von 40.000 Euro für das einzelne Fahrzeug. Liegt der Nettolistenpreis zwischen 40.000 Euro bis maximal 65.000 Euro gibt es künftig für rein elektrische Fahrzeuge 5.000 Euro und für Plug-In-Hybride 3.750 Euro. Der Umweltbonus wird weiterhin jeweils zur Hälfte von der Bundesregierung und von der Industrie aus im Umfang begrenzten Mitteln finanziert. Der Förderzeitraum beträgt insgesamt fünf Jahre, ab 2020 bis 2025. Der Antrag ist ausschließlich online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu stellen.
Klimaschutzpaket: Steigende Pendlerpauschale und höhere Kraftstoffkosten
Der Bundestag hat am 15. November 2019 mit den Stimmen der Regierungskoalition die Gesetze des Klimaschutzpaketes der Bundesregierung verabschiedet. Auf Bahntickets soll ab 2020 einheitlich ein Umsatzsteuersatz von sieben Prozent statt bisher 19 Prozent erhoben werden. Die Deutsche Bahn hat bereits angekündigt, dass sie die Absenkung an die Kunden weitergeben will.
Ab April 2020 erhöhen sich Preise für Flugtickets. Die Luftverkehrsteuer für Flüge im Inland und in EU-Staaten wird um mehr als fünf Euro auf 13,03 Euro pro Ticket angehoben, für Strecken bis 6000 Kilometer sind 33,01 Euro pro Ticket fällig, was einen Anstieg um zehn Euro bedeutet. Bei noch weiteren Strecken sind 59,43 Euro zusätzlich pro Passagier zu zahlen, etwa 18 Euro mehr. Es wird erwartet, dass die Airlines die Mehrkosten an die Passagiere durchreichen.
Unternehmen, die Diesel und Benzin, Heizöl und Erdgas in den Verkehr bringen, müssen ab 2021 für den dabei entstehenden CO2-Ausstoß begrenzen. Sie haben bestimmte Emissionsziele Jahr für Jahr zu erreichen und müssen für Überschreitungen pro Tonne CO2 zwischen 10 Euro ab 2021, 35 Euro ab 2025 bis zu 60 Euro 2030 bezahlen. Eingesparte Emissionen dürfen als Zertifikate weiterverkauft werden. In der Folge ist mit einer Erhöhung der Spritpreise von mindestens drei Cent pro Liter und bei 35 Euro pro Tonne CO2 mit 11 Eurocent pro Liter unabhängig vom jeweiligen Marktpreis zu rechnen. Im Gegenzug soll die Pendlerpauschale für Strecken ab dem 21. Kilometer auf 35 Eurocent pro Kilometer steigen. Geringverdiener können eine Mobilitätsprämie beantragen. Aufgrund eines Einspruches des Bundesrates Ende November 2019 wird über die Finanzierung des Paketes zwischen dem Bund und den Ländern noch verhandelt.
StVO mit neuen Vorschriften für Radfahrer und Carsharing
Für 2020 ist darüber hinaus mit einer umfangreichen Novellierung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zu rechnen. Im Entwurf sind u. a. neue Regelungen für Carsharing, den Fahrradverkehr, höhere Bußgelder für Parkverstöße und fehlender Rettungsgasse vorgesehen. Geplant ist unter anderem, Fahrzeuge von Carsharing-Anbietern Parkbevorrechtigungen im öffentlichen Raum zu ermöglichen. Kommunale Verkehrsbehörden sollen entsprechende Parkflächen im Straßenraum ausschildern dürfen. Busstreifen in Städten sollen auch von Personenkraftwagen, die mit mindestens drei Personen besetzt sind, benutzt werden können. Beide Maßnahmen sollen einen Beitrag leisten, den motorisierten Individualverkehr in Städten zu reduzieren.
Umfangreiche Änderungen zugunsten des Radverkehrs
Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für Radfahrer und Fußgänger müssen Autofahrer künftig beim Überholen einen seitlichen Mindestabstand von 1,5 m innerorts und von 2 m außerorts einhalten. Bisher schrieb die StVO lediglich einen „ausreichenden Seitenabstand“ vor.
Aus Gründen der Verkehrssicherheit wird für rechtsabbiegende Kfz ab 3,5 t Schrittgeschwindigkeit (7 bis 11 km/h) vorgeschrieben. Man will so die Gefahr für Radfahrer im „toten Winkel“ vom Kraftfahrer übersehen zu werden, verringern. Verstöße gegen das Gebot von Schrittgeschwindigkeit sind mit 70 Euro zu ahnden, bei Eintrag eines Punktes im Register.
Radfahrer erhalten künftig ein gesondertes Grünpfeil-Schild, das zum Abbiegen von einem Radfahrstreifen oder Radweg berechtigt.
Eingeführt werden Fahrradzonen mit entsprechenden neuen Schildern. Die an die Tempo 30-Zonen angelehnte Regelung soll den Radverkehr stärken. Der Radverkehr darf in einer Zone weder gefährdet noch behindert werden. Für alle Fahrzeuge ist 30 km/h die zulässige Höchstgeschwindigkeit. Auch dürfen dann Radler generell nebeneinander fahren, wenn sie andere Verkehrsteilnehmer nicht behindern. Ebenso soll es ein neues Verkehrszeichen geben, das es künftig mehrspurigen Kraftfahrzeugen, also Autos, verbietet, einspurige Fahrzeuge, vor allem Fahrräder, in der Verbotsstrecke zu überholen.
Höhere Bußgelder bei Parkverstößen auf Radwegen und Behindertenparkplätzen
Höhere Bußgelder soll es vor allem für unberechtigtes Parken auf Geh- und Radwegen sowie Halten auf Schutzstreifen oder in zweiter Reihe geben. Diese Verkehrsverstöße kosten künftig bis zu 100 Euro bei Übertretung. Verbunden damit sind Einträge von einem Punkt in das Fahreignungsregister bei schwereren Verstößen mit Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung. Neben verbotswidrigem Halten in zweiter Reihe und auf Fahrradschutzstreifen betrifft das auch Parken von Fahrzeugen auf Geh- oder Radwegen länger als eine Stunde.
Auf 55 Euro gesetzt wird auch das Bußgeld für das unberechtigte Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz. Bei Gefährdung oder Behinderung sind 70 Euro vorgesehen sowie ein Punkteeintrag. Mit 70 Euro und einem Punkt soll auch das Blockieren einer Feuerwehrzufahrt geahndet werden.
Nichtbilden der Rettungsgasse wird deutlich härter bestraft
Wer mithilft, eine Rettungsgasse zu bilden, rettet Leben. Aufgrund der vielen negativen Erfahrungen von Rettungskräften verschärft der Gesetzgeber in der Novelle jetzt die Sanktionierung bei bewusstem Fehlverhalten. Für das Nichtbilden einer Rettungsgasse soll ein Fahrverbot verhängt werden. Separat geahndet wird künftig das unerlaubte Nutzen einer Rettungsgasse für das eigene Vorankommen. Es drohen Bußgelder zwischen 200 und 320 Euro sowie ein Monat Fahrverbot. Verstöße gegen die Pflichten sollen die Eintragung von zwei Punkten im Fahreignungsregister nach sich ziehen.
EU schreibt Einbau vieler Sicherheits-Assistenten in Neuwagen vor
Der Europäische Rat hat kürzlich eine Verordnung über die allgemeine Sicherheit von Kraftfahrzeugen und den Schutz der Fahrzeuginsassen und von ungeschützten Verkehrsteilnehmern verabschiedet. Mit ihr soll die Zahl der im Straßenverkehr Getöteten deutlich gesenkt werden.
Ab Mitte 2022 müssen dann alle neuen Kraftfahrzeuge (einschließlich Lastkraftwagen, Busse, Lieferwagen), die auf den EU-Markt gebracht werden, werksseitig über folgende Sicherheitssysteme verfügen:
- intelligenter Geschwindigkeitsassistent
- Vorrichtung zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre
- Fahrer-Müdigkeitserkennung und -Aufmerksamkeitswarnsystem
- fortgeschrittene Ablenkungserkennung
- Notbremslichter
- Systeme für das Erkennen von Hindernissen beim Rückwärtsfahren
- Unfalldatenspeicher
- Reifendruckkontrollsystem
Personen- und Lieferwagen müssen dann stets über folgende Assistenten ausgestattet sein:
- Notbremsassistenzsysteme
- Spurhalteassistenzsysteme
- erweiterte Kopfaufprallschutzbereiche, mit denen bei einem Aufprall potenzielle Verletzungen von ungeschützten Verkehrsteilnehmern wie Fußgängern und Radfahrern gemindert werden können.
Zusätzlich wird den Herstellern von Nutzfahrzeugen und Bussen auferlegt, den toten Winkel ihrer Fahrzeuge deutlich zu reduzieren. Zum Schutz von Personen muss das Fahrzeug mit Systemen ausgerüstet sein, die Fußgänger und Radfahrer im unmittelbaren Umfeld sicher erkennen. Der Europäische Rat erhofft sich neben dem Gewinn für die Verkehrssicherheit auch die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Fahrzeughersteller auf dem Weltmarkt.
AvD – Die Mobilitätsexperten seit 120 Jahren
Als traditionsreichste automobile Vereinigung in Deutschland bündelt und vertritt der AvD seit 1899 die Interessen der Autofahrer. Mit seiner breiten Palette an Services wie der weltweiten Pannenhilfe, einschließlich einer eigenen Notrufzentrale im Haus, weltweitem Auto- und Reiseschutz, Fahrertrainings und attraktiven Events unterstützt der AvD die Mobilität seiner Mitglieder und fördert die allgemeine Verkehrssicherheit. Das Gründungsmitglied des Automobilweltverbandes FIA betreut seine rund 1,5 Millionen Mitglieder und Kunden ebenso persönlich wie individuell in allen Bereichen der Mobilität und steht für Leidenschaft rund ums Auto.
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