Der Volkswagen-Konzern hat nicht nur bei den durch die Volkswagen AG hergestellten Dieselmotoren des Typs EA189 „getrickst“. Bereits seit Ende letzten Jahres werden auch Fahrzeuge der Marken Audi, VW und Porsche, in denen die federführend durch die Audi AG entwickelten Motoren mit der Typenbezeichnung EA897 verbaut sind, in die Werkstatt gerufen. Dementsprechend erhielten viele Mandanten der Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte in letzter Zeit unter dem Betreff „Rückruf 23X6 – Nox-Emissionen bei V-TDI-Motoren“ Rückrufschreiben, worin sie zur Durchführung eines Software-Updates aufgefordert wurden.
Nach Auffassung der Nürnberger Rechtsanwälte lauern in den zunächst harmlos klingenden Rückrufschreiben jedoch erhebliche Gefahren. „So berichteten viele Autobesitzer von negativen Auswirkungen nach Durchführung der Maßnahme, wie etwa nachlassender Leistung, einem erhöhten Spritverbrauch bis hin zu einer Versottung des Motors“, weiß Rechtsanwalt Göpfert aus der Praxis zu berichten.
Hinzu kommt, dass anders als bei VW-Motoren des Typs EA 189 bei einigen Motoren im Zweifel durch eine Beweisaufnahme zu klären sein wird, ob und ggf. welche Manipulationen vorgenommen worden sind. So kündigte das Oberlandesgericht Karlsruhe erst kürzlich am 22.08.2019 die Einholung eines Sachverständigengutachtens über die Implementierung zweier Abschalteinrichtungen an. Rechtsanwalt Dr. Hoffmann warnt: „Wenn das Software-Update bereits aufgespielt worden ist, dürfte es ungleich schwieriger werden, den Beweis zu erbringen.“
Autobesitzer sollten das Software-Update also nicht vorschnell aufspielen lassen, sondern rechtlichen Rat einholen. Die Chancen, Schadensersatz zu erhalten sind gut. „Nach Überprüfung der uns vorliegenden Bescheide, wurden durch das KBA abhängig vom Modelltyp verschiedenste Dinge bei den 3-Liter Motoren bemängelt“, erläutert Rechtsanwalt Göpfert. Nach Auffassung der Nürnberger Rechtsanwälte stehen bereits aufgrund der vom Kraftfahrt-Bundesamt aufgefundenen illegalen Abschalteinrichtungen auch für die betroffenen Kunden von Audi, Porsche und VW die notwendigen Tatsachen zur Verfügung, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Nachdem die Manipulationen bei 3,0 Liter V6 Dieselfahrzeugen erst unlängst aufgedeckt worden sind, kann es natürlich noch nicht die „Urteilsflut“ wie gegen die Volkswagen AG in Bezug auf EA189-Motoren geben. „Die haftungsbegründenden Tatsachen sind indessen hier wie dort die gleichen“, stellt Rechtsanwalt Dr. Hoffmann klar. Nachdem bereits das LG Stuttgart mit Urteil vom 08.01.2019, Az.: 7 O 265/18, die Audi AG zu Schadenersatz verurteilte, entschied auch das LG Offenburg, Urteil vom 29.03.2019, 3 O 94/18, zugunsten eines geschädigten Audi-Besitzers. Jüngst sprach zudem das LG Wuppertal mit Urteil vom 07.08.2019, 3 O 426/18, dem Besitzer eines Porsche Cayenne Diesel Schadensersatz zu.
Es zeigt sich also, dass auch Besitzer von Dieselfahrzeugen der Marken Audi, Porsche und VW mit 3,0 Liter Motoren ihre Schadensersatzansprüche mit aller Konsequenz verfolgen und durchsetzen sollten. Gerade wenn Betroffene über eine Verkehrsrechtsschutzversicherung verfügen, die bereits vor dem Kauf abgeschlossen worden ist, besteht vielfach ohnehin kein Kostenrisiko
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