Der Sommer ist vorbei; nun drohen wieder herbstliche Gefahren. Diese drücken sich unter anderem als Sturmschäden aus, etwa wenn abgebrochene Äste auf parkende Autos fallen oder Baumfrüchte für unschöne Dellen im Blech sorgen. Schäden, die durch Äste von Bäumen an öffentlichen Straßen entstanden sind, übernimmt die Gemeinde. Allerdings nur dann, wenn der fragliche Baum nicht gepflegt wurde. Kommunen haben die Pflicht, Bäume zweimal im Jahr auf deren Gesundheitszustand zu überprüfen. Sollte der Ast von einem kranken Baum gefallen sein, hat der Baumeigentümer folglich seine Verkehrssicherungspflicht missachtet und muss zahlen. Ansonsten zählen Schäden durch gesunde abgebrochene Äste zum „naturgegebenen Lebensrisiko“ und werden nicht übernommen. Dies gilt auch für schädigende Baumfrüchte aller Art. Die Kommunen sind weder verpflichtet, Warnschilder aufzustellen, noch für Schäden durch fallende Kastanien oder Eicheln aufzukommen.
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