Immer mal wieder hört man in der Versicherungsbranche, dass das Vermögen aus Fondspolicen zum sogenannten Sondervermögen nach § 1 Abs. 10 Kapitalanlagegesetzbuch gehört und somit von der Reichweite des § 314 VAG ausgeschlossen sei. Aber ist dem wirklich so?
Ein kurzer Rückblick:
- 314 VAG besagt, dass Versicherungsgesellschaften in bestimmten, nicht näher definierten Notsituationen, Leistungen an die Versicherten kürzen oder sogar ganz streichen dürfen. Die Krux an der Sache: Der Kunde muss seine monatlichen Beiträge weiterhin an die Versicherungsgesellschaft leisten.
Nun liegt der ProLife GmbH eine exklusive Anfrage des deutschen Bundestag vor, die genau das Bestätigt.
§ 314 VAG gilt eben auf für alle Fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherungen!
Die ProLife GmbH hat sich auf den Ankauf von Versicherungspolicen spezialisiert, um Verbrauchern eine faire Alternative zur bloßen Kündigung Ihrer Versicherung beim Versicherer zu bieten.
2007 in Ingolstadt gegründet, ist die ProLife GmbH heute Deutschlands Marktführer im Bereich Vermögensfactoring.
Geschäftsführer Michael E. Früchtl, ausgebildeter Finanz- und Versicherungsfachwirt, blickt auf langjährige Erfahrungen in Vertrieb, Consulting und Marketing zurück.
Das Geschäftsmodell ist einfach erklärt: Wer eine Lebens- oder Rentenversicherung bzw. einen Bausparvertrag verkaufen oder beleihen möchte, bekommt dank der ProLife GmbH sein Geld sehr schnell überwiesen.
Bereits innerhalb von 18 Tagen wird der Kaufpreis ausbezahlt. Auch noch Jahre nach dem Ankauf der Versicherungen prüfen externe Experten, ob weitere Zahlungsansprüche geltend gemacht werden können. Unter bestimmten Voraussetzungen können sogar noch weitere Zahlungen auf den ursprünglichen Kaufpreis erfolgen.
Dem Wissen der Mitarbeiter des ProLife-Teams und der Qualität ihrer Arbeit vertrauen bereits mehr als 45.000 Kunden. Die bis dato angekaufte Versicherungssumme beträgt inzwischen über 1 Mrd. Euro, was einem Gesamtfactoring-Volumen von mehr als 350 Mio. Euro entspricht.
ProLife GmbH
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