Winterreifenpflicht
Gerade von Bewohnern schneearmer Gegenden wurde in der Vergangenheit gern auf die richtige Bereifung verzichtet, da sich deren Anschaffung ihrer Meinung nach ohnehin nicht lohnte und es auch keine explizite Vorschrift gab. Seit 2010 ist aber eine sogenannte „situative Winterreifenpflicht“ in § 2 Abs. 3a der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) verankert. Das bedeutet: Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf das Fahrzeug nur gefahren werden, wenn es mit geeigneten Reifen ausgerüstet ist. Als wintertauglich gelten dabei laut Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) grundsätzlich nur noch solche Reifen, die das Alpine-Symbol, ein Bergpiktogramm mit Schneeflocke, aufweisen. Sogenannte M+S-Reifen dürfen nach einer Übergangsregelung noch bis zum 30. September 2024 gefahren werden, sofern sie bis zum 31. Dezember 2017 hergestellt wurden. Wer als Fahrer gegen § 2 Abs. 3a StVO verstößt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 80 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Auch der Halter des Wagens wird neuerdings mit 75 Euro zur Kasse gebeten; er bekommt ebenfalls einen Punkt im Fahreignungsregister.
Zeitraum
Einen festen Zeitraum, in dem eine „Winterreifenpflicht“ gilt, hat der Gesetzgeber bewusst nicht festgelegt. ARAG Experten empfehlen dennoch allen Autofahrern, frühzeitig im Herbst an die angemessene Bereifung zu denken. Bei tieferen Temperaturen härtet die Gummimischung von Sommerreifen nämlich aus und kann immer weniger Grip aufbauen. Hersteller empfehlen den Wechsel auf Winterreifen daher schon, wenn die Außentemperaturen auf unter sieben Grad Celsius sinken. Die sogenannte O-bis-O-Regel bringt es hierfür jährlich auf den Punkt. Die Winterreifen sollte man am besten von Oktober bis Ostern anlegen. Denn in einigen Regionen kann es auf den Straßen bereits früh zu frostigen Situationen kommen. Kommt es aufgrund falscher Bereifung zu einem Unfall, riskiert man unter Umständen den Versicherungsschutz.
EU-Plakette
Rollwiderstand, Nasshaftung und Abrollgeräusch – das sind die Prüfkriterien der EU-Kennzeichnung. Seit dem Jahr 2012 muss jeden neuen Reifen, der nach dem 1. Juli 2012 produziert wurde, ein Label zieren, das Auskunft über das Reifenverhalten gibt. Nur auf den Rollwiderstand zu achten, der den Kraftstoffverbrauch angibt, ist nicht empfehlenswert. Der wichtigste Wert hinsichtlich der Verkehrssicherheit ist die Nasshaftung. Hier kann die Differenz im Bremsweg zwischen gutem A- und schlechterem F-Reifen bei mehreren Metern liegen. Bei einer Vollbremsung kann dies den Unterschied zwischen einem großen Schrecken und einem Totalschaden ausmachen. Dies sollte natürlich gerade auch beim Neuerwerb von Winterreifen beachtet werden – das Fahrverhalten auf Schnee und Eis ist aber nicht explizit gekennzeichnet. Daher ist es beim Winterreifenkauf zusätzlich ratsam, auch auf unabhängige Testberichte zurückzugreifen.
Ausland
Wer mit dem Auto in den Herbst- oder Winterurlaub fahren möchte, sollte darauf achten, dass auch in einigen europäischen Ländern eine Winterreifenpflicht gilt. Wer z. B. in Österreich vom 1. November bis zum 15. April bei winterlichen Verhältnissen mit Sommerreifen unterwegs ist, riskiert nicht nur ein hohes Bußgeld; darüber hinaus kann sogar das Fahrzeug aus dem Verkehr gezogen werden. In Norwegen dürfen Sommerreifen bei Eis und Schnee nur mit Schneeketten gefahren werden. In bestimmten Gegenden Italiens müssen vom 15. Oktober bis zum 15. April die Winterpneus aufgezogen sein oder Schneeketten mitgeführt werden und in Schweden sollte man eine Schneeschaufel im Kofferraum haben. Aufgrund der unterschiedlichen Handhabungen sollte man sich kurz vor Ferienantritt über die jeweiligen Bedingungen im Urlaubsland informieren. Denn Verstöße können Urlauber teuer zu stehen kommen.
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