Vor einer Expertenanhörung zu den beiden vorliegenden Gesetzentwürfen im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages stellt sich der ZdK-Präsident erneut hinter den Gesetzentwurf zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende. Mit diesem Gesetz könnten die zu Lebzeiten dokumentierte Organspendebereitschaft und die tatsächlichen Transplantationszahlen mit ethisch angemessenen Maßnahmen erhöht werden, so Sternberg. Die Einführung der Widerspruchslösung hingegen berge die zusätzliche Gefahr, dass erneut Vertrauen in das System der Organtransplantation verloren gehe. Vertrauen sei aber die grundlegende Voraussetzung für die moralisch sehr anerkennenswerte Entscheidung für eine spätere Organspende.
Sternberg appelliert an die Mitglieder des Bundestages: „Ich bitte insbesondere die Abgeordneten, die sich noch nicht auf einen der Gesetzentwürfe festgelegt haben, die prinzipiellen Bedenken gegenüber einer Widerspruchslösung ernst zu nehmen und für einen Weg zu votieren, der den Zugriff auf den eigenen Körper von einer ausdrücklichen Zustimmung abhängig macht und die Organabgabe weiterhin eine Spende sein lässt.“
Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) ist der Zusammenschluss von Vertretern der Diözesanräte und der katholischen Verbände sowie von Institutionen des Laienapostolates und weiteren Persönlichkeiten aus Kirche und Gesellschaft. Entsprechend dem Dekret des II. Vatikanischen Konzils über das Apostolat der Laien (Nr. 26) ist das ZdK das von der Deutschen Bischofskonferenz anerkannte Organ, das die Kräfte des Laienapostolats koordiniert und das die apostolische Tätigkeit der Kirche fördern soll. Die Mitglieder des Zentralkomitees fassen ihre Entschlüsse in eigener Verantwortung und sind dabei von Beschlüssen anderer Gremien unabhängig.
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