In einem Urteil zeigte das Münchner Amtsgericht anlässlich des Oktoberfestes Verständnis für angetrunkene Wiesn-Besucher. Gemäß der Entscheidung müssen Kraftfahrer ihre Fahrweise nämlich an betrunkene Fußgänger anpassen, berichten ARAG Experten. Zu urteilen hatten die nachsichtigen Richter über einen Fall, in dem eine Motorradfahrerin während des Oktoberfestes einen Betrunkenen angefahren hatte, der bei Rot über die Ampel gelaufen war. Der Bikerin wurde eine Mitschuld zugesprochen. Sie habe während des Festes mit derartigen Vorfällen rechnen müssen, so die Richter (AG München, Az.: 331 C 22085/07).
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