Auch in den großen Ferien hat sich das Dach keine Auszeit genommen

Während Urlauber ihre wohl verdienten Ferien genossen haben, gab es für das Dach zuhause keine Pause. Vielerorts sind in den Sommerferien Unwetter über das Land gezogen. Höchste Zeit also, das Dach vor den ersten Herbststürmen einer fachgerechten Prüfung unterziehen zu lassen.

Steter Tropfen höhlt den Stein, weiß der Volksmund. Steter Wind kann aber auch das Dach an seine Grenzen bringen. Lokale heftige Unwetter haben auf vielen Dächern zu kleinen „Unregelmäßigkeiten“ geführt, aus denen sich beim ersten großen Herbst- oder Wintersturm ein kapitaler Dachschaden entwickeln kann.

So können sich einzelne Teile der Dacheindeckung leicht angehoben oder nur um wenige Zentimeter verschoben haben. Ein leider hervorragender Angriffspunkt für die nächste starke Sturmböe. Oder herumfliegende Äste und Laubwerk sind im Eindeckrahmen des Dachfensters oder in der Dachrinne gelandet. Der kommende Starkregen oder spätestens abtauender Schnee nach dem Winter werden zeigen, ob die Wasserabführung noch funktioniert. So lange zu warten, kann allerdings zu teuren Folgeschäden durch unkontrolliertes Abfließen des Wassers führen. Besonders groß ist diese Gefahr bei flach geneigten oder Flachdächern, auf denen sich nicht selten bei Starkregen sogar ganze „Seenlandschaften“ bilden, die im Extremfall die Dachstatik gefährden können.

Ebenso stellen auch kleine Schäden an den Befestigungen von Solarmodulen, an evtl. vorhandenen Schneefangsystemen oder Blitzschutzeinrichtungen ein großes Gefahrenpotenzial dar, wenn sie unentdeckt bleiben.

Im Schadensfall wird die Gebäudeversicherung ihr Augenmerk darauf richten, ob eine regelmäßige Dachüberprüfung stattgefunden hat. Im schlimmsten Fall kann es bei unterlassener Dachprüfung durch einen entsprechend qualifizierten Fachbetrieb zu Kürzungen bei der Schadensregulierung kommen. Denn eine Pflicht zur Schadensvermeidung bzw. Schadensbegrenzung ergibt sich aus den Obliegenheitspflichten des Versicherten, die Bestandteil der Versicherungsbedingungen sind.

Doch allein schon im eigenen Interesse des Werterhaltes der Immobilie sollte nach dem Sommerurlaub und vor dem Herbststurm ein Dachdecker-Fachbetrieb mit der Dachüberprüfung beauftragt werden. Dies kann im Rahmen einer gründlichen Inaugenscheinnahme (DachCheck) oder regelmäßig jährlich mit einem Dach-Wartungsvertrag geschehen.

Adressen qualifizierter Dachdeckerbetriebe gibt es bei der regionalen Dachdecker-Innung und im Internet: www.hessendach.de

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Der Landesinnungsverband des Dachdeckerhandwerks Hessen vertritt als berufsständische Organisation die Dachdecker-Innungsbetriebe in den 18 angeschlossenen hessischen Dachdecker-Innungen. Sitz des Verbandes ist in Weilburg.

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