Nach Ansicht der Kanzlei haben nicht nur Teile der Automobilindustrie die Kunden geschädigt, sondern auch der Staat selbst. Über all die Jahre will weder der zuständige Minister Scheuer noch sein Vorgänger Dobrindt etwas über Manipulationen gewusst haben. Selbst als 2015 der Skandal aufgedeckt wurde, konnte die Audi AG bis 2018 weiter manipulierte Fahrzeuge verkaufen. Weder das BMVI noch das Kraftfahrtbundesamt wollen gemerkt haben, dass auch in diesen Fahrzeugen eine illegale Abschalteinrichtung verbaut ist. Angeblich hat man die Fahrzeuge getestet. Hier muss man sich die Frage stellen, ob der Start weg gesehen oder schlichtweg versagt hat. Beides begründet in jedem Fall einen Schadensersatzanspruch wegen Staatshaftung.
Obwohl es auch bereits vor 2015 Hinweise auf illegale Abschalteinrichtungen gab, haben weder das Bundesverkehrsministerium noch das Kraftfahrtbundesamt gehandelt und hinreichende Prüfungen vorgenommen. Deshalb wirft die Kanzlei den staatlichen Organen eine mangelnde Überwachung und eine leichtfertige Erteilung der Typengenehmigung vor. Weiterhin wird den jeweiligen zuständigen Ministern im jeweiligen Zeitraum eine Beihilfe zum Betrug vorgeworfen. Hätten die Behörden nicht derart leichtfertig die Typengenehmigungen erteilt, wären die Kunden in dieser Form nie geschädigt worden. Nunmehr müssen der Staat und die handelnden Personen in der Politik endlich die Verantwortung für die Misere übernehmen und den Geschädigten den entstandenen Schaden ersetzen. Nur so kehrt Glaubwürdigkeit in die Politik zurück.
Weiterhin wird der Bundesrepublik eine mangelnde Umsetzung der Typengenehmigungsrichtlinie vorgeworfen. Nach dieser Richtlinie müssen abschreckende Strafen für die Verletzung der Richtlinie vorgesehen werden. Solche Strafen gibt es offensichtlich im deutschen Recht nicht, weshalb es erst zu diesem massenhaften Betrug am Verbraucher gekommen ist.
Die Kanzlei verklagt die Bundesrepublik außerdem auf Auskunft. Bisher möchten weder der Minister Scheuer durch das BMVI noch das KBA den Geschädigten Auskunft über die Rückrufe erteilen. Die Akten werden geheim gehalten mit fadenscheinigen Argumenten. Es besteht keinerlei Aufklärungswille. Offensichtlich will der Minister Scheuer die Autoindustrie schützten, anstatt seine Bürger zu unterstützen. Deshalb werden massenhaft Klagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz eingereicht.
Die Geschädigten haben jahrelang zugesehen, wie sich die Politik versucht aus der Verantwortung zu ziehen. Sind es nunmehr leid und klagen deshalb. Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll teilt dazu mit: „Wir werden allen rechtlichen Mitteln gegen das Handeln der Politik vorgehen. Es kann nicht sein, dass sich die Politik aus der Verantwortung zieht, die Automobilindustrie schützt und der Bürger auf der Strecke bleibt. Nur deshalb kommt es zu einem massiven Vertrauensverlust in der Bevölkerung, den wir so nicht hinnehmen werden. Wir werden deshalb massenhaft Klagen gegen die Bundesrepublik einreichen. Andernfalls verlieren die Bürger den Glauben an den Rechtsstaat.“
Für die Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH sind 14 Rechtsanwälte auf dem Gebiet des Bankrechts, des Kapitalmarkrechts und hiermit eng verknüpfter Rechtsgebiete tätig. Diese Spezialisierung wird auch durch Fachanwaltschaften dokumentiert. Kanzleigründer und Geschäftsführer Dr. Ralf Stoll sowie weitere Rechtsanwälte sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Geschäftsführer und Rechtsanwalt Ralph Sauer ist als Insolvenzverwalter sowie Treuhänder tätig und ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Die Kanzlei wird auch von Diplomvolkswirt und Steuerberater Alfred Himmelsbach beratend unterstützt, welcher über langjährige Erfahrung in der Beratung von mittelständischen Betrieben und Weltkonzernen verfügt.
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