"Ziel dieser jetzt erstmals in Bad Füssing angebotenen Therapie ist es, das Schmerzbild des Fibromyalgie-Patienten zu bekämpfen", so Stefan Speiser von der Vereinigung selbständiger Physiotherapeuten, der das Programm federführend entwickelt hat. Weil jeder Betroffene die Krankheit und ihre Schmerzausbildung anders erlebt, wird jede Kur auch ganz individuell auf den einzelnen Patienten zugeschnitten. Therapiebausteine sind dabei unter anderem ein verzahntes Behandlungskonzept aus Beweglichkeitsoptimierung, Entspannungstherapie, die systematische Lockerung des faszialen Bindegewebes sowie regelmäßige Gruppentherapie im Bad Füssinger Heilwasser mit seinen ganz speziellen Wirkstoffen. "Wir wollen durch die Fibromyalgie-Kur den Kreislauf der permanenten Schmerzbelastung bei den Betroffenen durchbrechen, der oft auch von Depressionen und Angstzuständen begleitet wird", so Speiser.
Mögliche Kostenübernahme durch Krankenkassen
Gesetzlich Krankenversicherte hatten bisher nur wenig Möglichkeit für eine spürbar wirkungsvolle Behandlung. In der Regel bekamen Betroffene bisher pro ärztlicher Verordnung jeweils sechs Mal 20 Minuten physikalische Therapie genehmigt. "Die Wirkung ist gleich null", sagt Stefan Speiser.
Die neue dreiwöchige Fibromyalgie-Kur in Bad Füssing dagegen eröffne völlig neue Möglichkeiten – deren Kosten gesetzliche Krankenkassen auf Antrag auch übernehmen können.
Kurantrag abgelehnt? Erheben Sie Einspruch!
Denn trotz rückläufiger Zahl von ambulanten Kuren gilt: Millionen gesetzlich Krankenversicherte haben weiterhin Anspruch auf ambulante Vorsorgemaßnahmen in Kurorten. Bad Füssings Kurdirektor Rudolf Weinberger rät: "Wehren Sie sich, wenn gesetzliche Krankenkassen Anträge auf Bezuschussung solcher Leistungen ablehnen. Die Erfahrung in der Praxis zeigt, dass zwei von drei abgelehnten Anträgen für ambulante Badekuren in Heilbädern nach einem Einspruch letztendlich doch genehmigt werden", so Weinberger. Sein Ratschlag: "Nach einem Ablehnungsbescheid grundsätzlich Einspruch einlegen."
Laut Gesetzeslage können Krankenkassen erhebliche Zuschüsse zu ambulanten Vorsorgeleistungen beim Aufenthalt in einem anerkannten Heilbad zahlen, vor allem dann, wenn sich ansonsten schwer therapierbare Krankheiten wie die Fibromyalgie erfolgreich behandeln lassen. Aktuell können Versicherte alle drei Jahre bei ihrer Kasse eine solche Maßnahme beantragen.
Wertvoller Leistungs-Ratgeber: "Das Bad Füssing Sparbuch"
Informationen, welche Ansprüche Versicherte bei Kuren und Gesundheits-vorsorgemaßnahmen ganz allgemein haben, welche Zuschüsse ihnen zustehen und wie sie ihre Rechte erfolgreich durchsetzen bietet der Ratgeber "Das Bad Füssing Sparbuch". Die Broschüre ist kostenfrei telefonisch unter 0800 8854466 oder per E-Mail über tourismus@badfuessing.de bestellbar.
Gratis Download im Internet unter www.badfuessing.com/bad-fuessing-sparbuch
Kur- & Gäste Service Bad Füssing
Rathausstraße 8
94072 Bad Füssing
Telefon: +49 (8531) 975580
Telefax: +49 (8531) 21367
http://www.badfuessing.de
Telefon: +49 (8531) 9755-80
Fax: +49 (8531) 213-67
E-Mail: tourismus@badfuessing.de