Rentenformel
Arbeitnehmer zahlen derzeit 9,3 Prozent ihres monatlichen Bruttolohnes in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Darum ist vor allem die Höhe des Bruttolohnes und die Anzahl der Jahre, in denen eingezahlt wurde, für die Höhe der Rentenansprüche entscheidend. Die monatliche Rentenhöhe ist eine Multiplikation verschiedener Werte:
Monatliche Rentenhöhe = Entgeltpunkte x Zugangsfaktor x Aktueller Rentenwert x Rentenartfaktor
- Für die Entgeltpunkte wird jedes Jahr der Verdienst mit dem Durchschnittsverdienst aller Versicherten verglichen. Entspricht er exakt dem Durchschnittsverdienst in diesem Jahr, ist das 1 Entgeltpunkt.
- Mit dem Zugangsfaktor werden Zu- und Abschläge berücksichtigt. Abschläge muss hinnehmen, wer vorzeitig in Rente geht. Zuschläge bekommt, wer nach Erreichen der Regelaltersgrenze zunächst auf seine Rente verzichtet. Ohne Zu- oder Abschläge beträgt der Wert 1,0.
- Der aktuelle Rentenwert ist der Wert, der einem Entgeltpunkt entspricht. Dieser liegt derzeit bei einem Bruttowert von monatlich 31,89 Euro in den neuen und 33,05 Euro in den alten Bundesländern.
- Beim Rentenartfaktor kommt es auf die Art Ihrer Rente an: Altersrenten, Renten wegen voller Erwerbsminderung und Erziehungsrenten haben den Wert 1,0. Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung 0,5 und Vollwaisenrenten 0,2 sowie Halbwaisenrenten 0,1.
Für Kindererziehung und Pflege von Angehörigen werden extra Rentenpunkte gutgeschrieben.
Mütterrente II
Bisher erhielten Mütter in der Mütterrente I je zwei Rentenpunkte für Kinder, die vor 1992 und je drei Punkte für Kinder, die ab 1992 geboren wurden. Seit dem 1. März dieses Jahres erhalten Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, einen halben Rentenpunkt mehr pro Kind. Somit gibt es für jedes Kind, das vor 1992 geboren wurde, nun rund 15,35 Euro brutto im Osten und rund 16,02 Euro brutto im Westen mehr pro Monat.
Bonus für Pflege
Wer Angehörige nicht erwerbsmäßig pflegt, kann dadurch seine monatliche Rente aufbessern. Wie viel Pflegende an zusätzlicher Rente erhalten, hängt vom Pflegegrad der gepflegten Person – dieser muss mindestens Pflegegrad 2 betragen – und dem Umfang an Leistungen ab, die diese Person sonst noch erhält. Je weniger Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden und je höher dadurch der ehrenamtlich erbrachte Pflegeanteil ist, desto höher fällt das künftige Rentenplus aus. Außerdem muss die eigene Pflegezeit mindestens zehn Stunden pro Woche an mindestens zwei Tagen betragen und Arbeitnehmer dürfen nicht mehr als einen 30-Stunden-Job haben. Die Aufstockung der eigenen monatlichen Rente liegt so im Westen zwischen 5,84 und 30,90 Euro je Pflegejahr – und das lebenslang. Im Osten liegt das Rentenplus zwischen 5,57 und 29,48 Euro.
Beratungsleistungen der Deutsche Rentenversicherung
Wer 27 Jahre alt ist und fünf Jahre Beitragszeiten aufweisen kann, erhält als Versicherter der Deutschen Rentenversicherung jedes Jahr automatisch eine Renteninformation. Diese Übersicht gibt Auskunft über die erworbenen Anwartschaften und die Höhe der künftig zu erwartenden Rente. Wem das nicht reicht, kann sich aber auch direkt an die Deutsche Rentenversicherung wenden. Sie berät kostenlos zu Angelegenheiten rund um die gesetzliche Rente und hilft jedem Versicherten, einen Gesamtüberblick über die Anwartschaften zu bekommen. Termine können telefonisch unter 0800 – 10 00 48 00 oder online vereinbart werden.
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