Keine Zulassung für autonomen Spurwechsel in Deutschland

Die europaweite Regelung UN ECE R79 „Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Fahrzeuge hinsichtlich der Lenkanlage“ legt fest, dass Fahrzeuge nicht selbsttätig die Fahrspur wechseln dürfen. Doch jeder EU-Mitgliedsstaat darf eigenständig Autos mit solchen Assistenzsystemen zulassen.

Das galt bislang für den Notfallassistenten von VW, den der Autohersteller mit Fernsehspots bewarb. Reagiert ein Fahrer nicht auf Warnhinweise, wird das Auto durch das System abgebremst und automatisch an den Fahrbahnrand von Autobahnen oder ähnlich ausgebauten Bundesstraßen gelenkt. Künftig ist auch in Deutschland nur noch die Abbremsfunktion zulassungsfähig.

Auch BMW und Mercedes entwickeln einen Nothalteassistenten und wollen diesen mit einer autonomen Spurwechselfunktion ausstatten. BMW beispielsweise rechnet bis 2021 mit der Serienreife. Doch jetzt ist die Premiummarke wie auch die Mitstreiter auf eine Änderung der Haltung beim deutschen Gesetzgeber angewiesen. „So zerbröselt ein wesentlicher Baustein für eine Zukunftstechnologie in den Mühlen der Politik“, schreibt AUTO MOTOR UND SPORT und fügt an: „Nach jetzigem Stand wären Modelle, die nach Level 3 autonom fahren sollen, nicht mehr zulassungsfähig“.

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